Artikel-Schlagworte: „Lohnabrechnung“
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »
Buchhaltung auch für Nicht-Kaufleute
Deutschland ist kompliziert: Ãœberall finden sich Gesetze, Regelungen und Vorschriften, die beachtet und eingehalten werden wollen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die wirtschaftliche Lage. Auf mehr als 500 Millionen Euro schätzen Experten den Schaden, der der Volkswirtschaft allein durch die Einführung des neuen Steuer-Formulars EÃœR entsteht.
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Meldungen an Krankenkassen – Versand nur noch elektronisch
Zum 1. Januar 2006 müssen sich Lohnabrechner auf zahlreiche Änderungen vorbereiten. Zum einen wird die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung auf die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen ausgeweitet. Zum anderen wurde die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen. Viele mittelständische Unternehmen werden auf diese Neuerungen noch nicht vorbereitet sein. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Steuerberater ihre Mandanten auf die Auswirkungen der neuen Gesetzeslage ansprechen.
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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung Computerprogramm
Das PC-Programm „Lohninfo plus“ bietet Kleinbetrieben, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durchführen, eine preisgünstige und komfortable Arbeitshilfe. „Lohninfo plus“ wurde speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern entwickelt, die nicht der Baubranche angehören. Das Programm führt nicht nur eine Brutto- und Nettolohnberechnung für Gehälter und Stundenlöhne durch, sondern übernimmt die errechneten Daten automatisch in Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer- und Krankenkassendaten werden in einer Datenbank verwaltet und müssen daher nicht wiederholt neu eingegeben werden.
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