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Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuer“



Sonderausgaben und Pendlerpauschale – Wie Arbeitnehmer von der Steuererklärung profitieren

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein rotes Tuch. Nicht für jeden ist sie Pflicht, nicht jedes Formular der Anlage gehört ausgefüllt. Dennoch lohnt es für die meisten, sich einmal im Jahr die Mühe zu machen. Das Verbraucherportal www.geld.de geht auf einige zentrale Punkte ein.
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Lernprogramm Lohnsteuer jetzt Online – Training für die erste Steuererklärung

Der Bund der Steuerzahler bietet jungen Leuten ein Training für ihre erste Steuererklärung. Das bewährte Lernprogramm Lohnsteuer kann jetzt direkt am Bildschirm bearbeitet werden. Es vermittelt das Grundwissen zur Einkommensteuererklärung und bietet Testaufgaben sowie Lösungsbögen zur Selbstkontrolle an.
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Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA (BFH VI R 43/09)

1. Die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als vGA zu beurteilen.
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Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn (BFH VI R 51/08)

1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt.
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Risikomanagement beim Finanzamt

(PA) Es handelt sich bei dieser Ãœberschrift um keinen Scherz. Auch in der Finanzverwaltung werden verstärkt Managementtheorien eingesetzt. Es sollen alle Steuererklärungen in einem EDV-gestützten Prüfverfahren auf die Richtigkeit geprüft werden, und das bei dem mehr als kompliziertem deutschen Steuerrecht. Es sind berechtigte Zweifel an der Durchführbarkeit anzumelden.
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Steigender Aufwand bei der Lohnabrechnung

(OpenPr) Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Der b.b.h. Bundesverband e.V. sieht hier einen geeigneten Weg, um einen Teil der Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren. Eine Vereinfachung könnte zumindest schrittweise umgesetzt werden und würde sogar einkommensneutral möglich sein.
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BFH VI R 20/07 – Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen

1. Arbeitslohnrückzahlungen setzen voraus, dass Güter in Geld oder Geldeswert beim Arbeitnehmer abfließen.

2. Schüttet eine Versorgungskasse an ihren Träger, den Arbeitgeber, Gewinne aus, wird damit kein Arbeitslohn zurückgezahlt. Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse können daher weder pauschal besteuerbare Beitragsleistungen des Arbeitgebers mindern noch einen Anspruch auf Lohnsteuererstattung begründen (entgegen Abschn. 129 Abs. 14, 16 LStR 1999).
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Online Gehaltsrechner 2012 / 2013 kostenlos

Dieser online Lohnrechner berechnet Ihnen sofort online und unkompliziert Ihren Nettolohn für das Jahr 2012. Sie erhalten eine genaue Aufschlüsselung über zu zahlende Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und außerdem noch zu zahlende Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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Basis Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu 100 % von der Steuer absetzen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Seit Januar 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller Höhe absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung berücksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%.
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Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

Stuttgart, 26. Januar 2010 openPR – Arbeitnehmer und Unternehmer, die das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, müssen die private Nutzung versteuern. Um den privaten Anteil festzustellen kann entweder die 1%-Regelung in Anspruch genommen oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt sich in der Regel dann, wenn die private Nutzung bei neuen Fahrzeugen weniger als 30% beträgt.
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