Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerbescheinigungen“
Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER
Seit dem 1. Januar 2005 müssen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Diese neue gesetzliche Bestimmung kann jetzt von allen Anwendern von Schleupen.CS, der Branchenlösung für die Energie- und Wasserwirtschaft, einfach und unkompliziert umgesetzt werden. Denn das von den Finanzämtern aller Bundesländer akzeptierte Verfahren, das unter dem Namen ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bekannt ist, wurde in die CS.FB_Finanzbuchhaltung integriert. Dazu wurde der „ELSTER“-Client vollständig in die Schleupen-Lösung eingebunden. Das heißt, es wird keine zusätzliche Anwendungssoftware zur Erstellung und Ãœbertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen benötigt.
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Steueränderungsgesetz 2003
Zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2003 durch den Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss: Heute hat der Deutsche Bundestag das Steueränderungsgesetz beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine erhebliche Vereinfachung des Steuerverfahrens für Arbeitnehmer und die Beseitigung eines steuerlichen Missbrauchs der Regelung des Paragrafen 3 b EStG, nach der steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden können.
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