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Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerhilfe Verein / Lohnsteuerhilfeverein“



Gesundheitskosten wie z.B. für Zahnersatz, Krebsvorsorge, reisemedizinische Impfungen oder Akupunktur von den Steuern absetzen

(openPR) – Gesundheitskosten wie beispielsweise für Zahnersatz, Krebsvorsorge, reisemedizinische Impfungen oder Akupunktur müssen Patienten in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Viele wissen allerdings nicht, dass wenn solche Kosten einen bestimmen Prozentsatz ihres Jahreseinkommens übersteigen, sie diese als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen können (§ 33 Einkommensteuergesetz).
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Steuer auf die Rente

(openPR) – Die Besteuerung der Renten verunsichert viele ältere Menschen. So berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., dass in den bundesweiten Beratungsstellen immer mehr Ruheständler Beratung suchen. In den meisten Fällen können die Steuerexperten die Ruheständler jedoch beruhigen. Denn tatsächlich ändert sich für viele Rentner nichts, da ihre Renteneinkünfte oftmals unter den Freibeträgen liegen. Alleinstehende mit einer Monatsrente von weniger als 1.500 Euro und Ehepaare mit weniger als 3.000 Euro Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente monatlich müssen in der Regel keine Steuern zahlen – vorausgesetzt sie haben keine weiteren Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen.
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Steuererstattung ohne Steuererklärung

Neustadt a. d. W. (ots) – Die SPD hat zum Auftakt ihres Bundestagswahlkampfes versprochen, Geld bei Verzicht auf eine Steuererklärung auszuzahlen. 300 Euro pauschal und einheitlich für jeden – das klingt verlockend und gerecht. Kann das wirklich funktionieren?
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Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel

Angehende Eltern dürfen eine ungünstige Steuerklassenkombination wählen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Das hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Hintergrund ist die Berechnung des Elterngeldes, die auf Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt erfolgt. Davon werden 67 Prozent – mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro – als Elterngeld gezahlt.
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Fahrtkosten bei wechselnden Arbeitsorten steuerlich besser absetzbar

Neustadt a. d. W. (ots) – Bei wechselnden Einsatzstellen haben die Finanzämter bisher nur die Entfernungspauschale berücksichtigt. Lediglich wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 30 Kilometer beträgt, wurden 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg berücksichtigt. Diese Kilometergrenze sollte erst ab dem Steuerjahr 2008 entfallen. Mit einem Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. jetzt einen rückwirkenden Wegfall dieser Einschränkung erreicht (BFH-Urteil vom 18.12.2008, Az. VI R 39/07).
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.
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Steuererklärung lohnt sich

Viele scheuen den Aufwand einer Steuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Und sie können bares Geld kosten. Nach den Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2007 1.042.- Euro erstattet bekommen.
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Bei Berufskraftfahrern fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an

(ots) – Gute steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Berufskraftfahrern
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. informiert: Bei einer Fahrtätigkeit fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an. Berücksichtigungsfähig sind vor allem Verpflegungsmehraufwendungen, die oft auch als Tagessätze, Auslösungen oder Spesen bezeichnet werden, sowie Ãœbernachtungskosten. Diese Reisekosten darf der Arbeitgeber seinen Fahrern zusätzlich zum Lohn steuerfrei erstatten. Tut er dies nicht oder nur in geringerer Höhe als steuerlich zulässig, sollte der Berufskraftfahrer die Reisekosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Im Steuerbescheid werden sie dann vom bereits versteuerten Lohn abgezogen, so dass es zu einer Steuerstattung kommt.
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Witwen und die Steuerpflicht

(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. Beratungsstelle Ratingen Lintorf-Breitscheid

(openpr) Boris Zebrowski, der Leiter der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins AKUTELL e.V., Tenterweg 138 ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung tätig. Nach der Eintragung als Beratungsstellenleiter durch die Oberfinanzdirektion Rheinland konnte nun, neben der Beratungsstelle in Mülheim-Saarn die der gelernte Steuerfachwirt seit November 2003 leitet, auch die Beratungsstelle in Ratingen auf dem Tenterweg eröffnet werden.
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