Artikel-Schlagworte: „LStR“
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »
Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER
Seit dem 1. Januar 2005 müssen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Diese neue gesetzliche Bestimmung kann jetzt von allen Anwendern von Schleupen.CS, der Branchenlösung für die Energie- und Wasserwirtschaft, einfach und unkompliziert umgesetzt werden. Denn das von den Finanzämtern aller Bundesländer akzeptierte Verfahren, das unter dem Namen ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bekannt ist, wurde in die CS.FB_Finanzbuchhaltung integriert. Dazu wurde der „ELSTER“-Client vollständig in die Schleupen-Lösung eingebunden. Das heißt, es wird keine zusätzliche Anwendungssoftware zur Erstellung und Ãœbertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen benötigt.
Diesen Beitrag weiterlesen »