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Artikel-Schlagworte: „Medienfonds“



Nachforderungen des Finanzamtes bei Medienfond Anlegern müssen nicht aktzeptiert werden

Tausende Anleger von Medienfonds müssen Nachforderungen des Fiskus nicht in voller Höhe akzeptieren.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen Beitrag der Financial Times Deutschland vom 01.07.2011.
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Aberkennung der Steuervorteile durch die Finanzbehörden

Investoren in Medienfonds standen in den letzten Jahren nach der Aberkennung ihrer Steuervorteile durch die Finanzbehörden vor der Wahl zwischen „Pest und Cholera“. Entweder sie vertrauen auf die Zusicherungen der Fondsgesellschaften und erhoffen sich am Ende eines Prozessmarathons von 7 bis 8 Jahren vor den Finanzgerichten am Ende eine (Wieder-)Anerkennung ihrer ursprünglichen Verlustzuweisungen.
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Steuerschaden durch Medienfonds ?

Bei den Filmfonds der KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory wurden Anleger meist falsch beraten. Rechtsanwälte holen Geld zurück. Achtung Verjährung.
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Anfangsverluste der Academy-Filmfonds der Commerzbank entfallen

Berlin (ots) – Mit Medienfonds haben Zehntausende Anleger viel Geld verloren, wobei sich in einigen Fällen der Schaden in Grenzen hält. Den Anlegern der Commerzbank-Medienfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i. L. sowie MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG droht jetzt allerdings der Super-Gau!
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Immobilien-fonds, Medienfonds, Schifffonds usw. oder Schrottimmobilien – Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

Anleger, welche vor dem 31.12.2001 geschlossene Fondsanlagen (Immobilien-fonds, Medienfonds, Schifffonds usw.) oder aber Schrottimmobilien erworben haben, müssen noch in diesem Jahre ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern.
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Victory Medienfonds erhalten böse Post vom Finanzamt

CLLB Rechtsanwälte empfehlen dringend auch die der Anlageentscheidung zugrunde liegende Beratung juristisch überprüfen zu lassen.
Dieser Tage bekommen zahlreiche Anleger der Victory Medienfonds böse Post vom Finanzamt: vorläufig gewährte Verlustzuweisungen werden aberkannt, was hohe Steuernachforderungen bringt, da nicht nur Steuervorteile entfallen, sondern auch erhebliche Säumniszuschläge erhoben werden.
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Steuernachforderungen bei einigen Filmfonds fallen gelassen

Die Finanzverwaltung hat bei einigen Filmfonds die Steuernachforderungen zu einem beträchtlichen Teil fallen gelassen. Begründet hat sie diesen Schritt damit, dass durch die teilweise verschickten Bestätigungsschreiben der schuldübernehmenden Bank von einer Schuldübernahme und nicht von einem Schuldversprechen auszugehen sei. Diese Argumentation kann die Finanzverwaltung aber nicht auf den überwiegenden Teil der Fonds übertragen, so dass weiterhin die Möglichkeit der Durchsetzungen von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe im Mittelpunkt des Interesses der Anleger steht.
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Steuernachzahlung bei Medienfonds – Verjährung droht für Schadendsersatzansprüche

Anleger von Medienfonds haben aktuell erhebliche steuerliche Probleme. Die Finanzverwaltung (das zuständige Finanzamt) erkennt die steuerliche Konzeption von Medienfonds nicht an und hat die Steuerbescheide von Fonds und der Anleger für die Vergangenheit geändert.
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Finanzämter verlangen von Medienfondsanlegern mehrere Millionen Euro zurück

Mediastream Anleger sollen Steuern nachzahlen
Die Finanzämter verlangen von Medienfondsanlegern mehrere Millionen Euro zurück. Auch bei den Mediastream Filmfonds wurden die Steuervorteile gekippt.
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Änderung der Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 („AZL Productions KG (Medienfonds MFP 125))

Eine Änderung der Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 sowie für das Jahr 2005 wird zu einer Änderung der individuellen Steuerbescheide der Anleger der „AZL Productions KG (Medienfonds MFP 125) führen. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., der hinsichtlich der steuerlichen Situation den Anlegern grundsätzlich empfiehlt, die vom Finanzamt geforderten Steuern zu bezahlen, sofern liquide Mittel vorhanden sind. „Dies besonders deshalb, weil die Steuerschuld regelmässig mit einem Zinssatz von 6% p.a. zu verzinsen ist und nur durch eine Zahlung der weitere Zinslauf gestoppt werden kann“, so Bettina Wittmann, Vorstand im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
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