Artikel-Schlagworte: „Mehraufwand“
attraktive Steuervorteile beim Kauf einer Denkmalimmobilie
Die Finanzkrise, die fehlende staatlich garantierte Altersvorsorge und ein drohender Anstieg der Inflation lassen Kapitalanlagen in Sachwerten, wie beispielsweise Aktien, Edelmetalle, Kunstgegenstände oder Immobilien für viele Anleger wieder als interessantes Investment erscheinen. Kommen dann noch – wie im Falle einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie – attraktive Steuervorteile hinzu, erwerben viele Anleger ohne weitere Prüfung eine solche Immobilie. Je nachdem, welche Exitstrategie dem Investment zugrunde lag, wundern sich eben diese Anleger, dass sich die erworbene Denkmalimmobilie nicht wieder mit den von findigen „Beratern“ in Aussicht gestellten Wertzuwächsen nach Ablauf der steuerlichen Förderdauer veräußern lässt.
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Doppelte Haushaltsführung – Mehrbelastungen steuermindernd geltend machen
Ein Leben in doppelten Haushalten in verschiedenen Städten oder sogar Ländern stellt bei vielen Paaren zunehmend gelebte Realität dar. Die hierdurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen können Pendler als Ausgleich in Teilen steuermindernd geltend machen.
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Krankenhaustagegeld wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet
Sofern sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, müssen Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes damit rechnen, dass das Krankenhaustagegeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das Finanzportal geld.de berichtet über die Entscheidung des Bundessozialgerichts.
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Ein-Euro-Jobs Einschränkung
Pakleppa: Baugewerbe begrüßt von-der-Leyen-Vorstoß! Abschaffung der Ein-Euro-Jobs schon lange nötig
Berlin (ots) – „Das Baugewerbe begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Ein-Euro-Jobs einzuschränken. Allerdings geht uns dieser Vorstoß nicht weit genug: Wir fordern, dass sich gemeinnützige Unternehmen zukünftig nicht länger am Baumarkt tummeln dürfen.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, in Berlin.
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Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)
Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 66/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10 entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise keine Anwendung findet.
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Eintreibung der Zusatzbeiträge von säumigen Versicherten erfordert mehr Personal
Berlin (ots) – Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Krankenkasse DAK, durch den Zoll Zusatzbeiträge von säumigen Versicherten eintreiben zu lassen, warnt der BDZ vor personellen Problemen in den Vollstreckungsstellen.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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Elektronische Bilanz muss verschoben werden
Im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist der § 5b EStG eingeführt worden, der die Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch zu übermitteln (E-Bilanz). Der DStV hat am 5.10.2010 zum Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Bilanz und zur Veröffentlichung der amtlich vorgeschriebenen Gliederung des Jahresabschlusses für steuerliche Zwecke (Taxonomie) Stellung genommen. Er fordert die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwei Jahre und kritisiert die alleinige Entlastung der Finanzverwaltung auf Kosten der Steuerpflichtigen.
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Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen
Neustadt a. d. W. – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer BFH VI R 35/08
Urteil vom 17.06.10 BFH VI R 35/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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