Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:



Artikel-Schlagworte: „Mehrbedarf“



Der Ausbildungsfreibetrag ist verfassungskonform

Urteil vom 25.11.10 BFH III R 111/07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 25. November 2010 III R 111/07 entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind (BFH III R 50/07)

Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist oder wenn die von ihm erzielbaren Einkünfte nicht den gesamten Lebensbedarf decken könnten
Diesen Beitrag weiterlesen »

Kinderzuschlagrechner – Kindergeld Zuschlag Rechner – Kinderzuschlag online berechnen

Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen zielgenau unterstützt werden. Die Bundesregierung hat einen Kinderzuschlag für Einkommensschwache eingeführt. Die Regelungen zum Kinderzuschlag sind zeitgleich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Januar 2005 in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Mit dem neuen Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Links:


.