Artikel-Schlagworte: „OECD“
Arbeit beim Auftraggeber begründet nicht gleich eine Betriebsstätte
(OpenPr) Unternehmen aus dem Ausland können aufatmen: Werden sie in den Räumen ihres deutschen Auftraggebers tätig, begründet dies nicht automatisch eine Betriebsstätte, die der deutschen Steuer unterworfen wird. Das hat unlängst der Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 04.06.2008, Az: I R 30/07 ).
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BFH Urteil I R 84/08 Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich
1. Bei einer Beschäftigung in der Grenzzone während des ganzen Kalenderjahres geht die Grenzgängereigenschaft nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich nur dann verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen (Nichtrückkehrtagen) entweder nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder ganztägig außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 3. April 2006, BStBl I 2006, 304 Tz. B.2).
2. Eintägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen, wenn der Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht zugleich innerhalb der Grenzzone gearbeitet hat; bloße Transferreisen innerhalb der Grenzzone sind insoweit unbeachtlich (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 25. November 2002 I B 136/02, BFHE 201, 119, BStBl II 2005, 375). Dies gilt in gleicher Weise für Rückreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen außerhalb der Grenzzone.
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BFH Urteil I R 99/08 – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung
Keine „finale Betriebsaufgabe“ durch Betriebsverlegung ins Ausland – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung – Abgrenzung der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit nach dem DBA-Belgien.
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Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Amtskollege, Schatzminister Luc Frieden, haben heute auf Schloss Senningen bei Luxemburg ein Protokoll unterzeichnet, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten aus dem Jahr 1958 geändert wird.
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Anpassung des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) an den OECD
Deutschland und Luxemburg vereinbaren Informationsaustausch in Steuersachen
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und sein luxemburger Amtskollege Luc Frieden haben sich heute zu einem Gespräch in Berlin getroffen.
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Auskunftsaustausch nach OECD-Standard mit Zypern
Zypern erteilt Auskünfte nach OECD-Standard – Neues Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert
Am 24. Juli 2009 wurde das neue DBA mit Zypern im Hinblick auf den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abschließend paraphiert.
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Rechtsverordnung zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Kampf gegen die Steuerhinterziehung: Bundesregierung drückt aufs Tempo
Die Bundesregierung wird voraussichtlich Mittwoch auf ihrer nächsten Sitzung eine Rechtsverordnung zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschließen, die danach zum Inkrafttreten noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist richtig und wichtig. Die Maßnahmen müssen jedoch rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen und verhältnismäßig sein. Der vorliegende Entwurf muss aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) noch einmal überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu genügen.
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Was ist die OECD ?
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde 1961 in Paris gegründet und vereinigt 30 Mitgliedsländer auf der ganzen Welt, darunter auch Deutschland.
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Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei
(openpr) Am 2. April 2009 endete der Weltfinanzgipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in London – u.a. mit einem schier unglaublichen Ergebnis: Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei. Damit wird es auch tiefgreifende Veränderungen in unserer Nachbarschaft geben: Als „Steueroasen“ bzw. „Steuerparadiese“ werden sich Luxemburg, Schweiz, Österreich, Belgien und Liechtenstein bald nicht mehr eignen. Denn sie werden auf Anfrage des deutschen Fiskus Auskunft über Konten von deutschen Anlegern erteilen müssen – und zwar nicht mehr nur bei Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, sondern auch bereits im einfachen Besteuerungsverfahren.
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EU-Zinssteuer
(openpr) Bekanntlich versenden die EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich – seit dem 1.7.2005 automatische Kontrollmitteilungen über Zinserträge von ausländischen Anlegern an die Finanzbehörden der Heimatländer. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino behalten stattdessen von Zinserträgen die EU-Zinssteuer von derzeit 20 % ein und überweisen diese zu drei Viertel an die Heimatländer.
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