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Artikel-Schlagworte: „Selbstanzeige“



Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Steuerdaten-CDs

Ein Sieg für die ehrlichen Steuerzahler
Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Steuerdaten-CDs erklären die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die sogenannten Steuerdaten-CDs zur Strafverfolgung mutmaßlicher Steuerkrimineller genutzt werden dürfen.
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In Hessen sind bislang 3.286 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz eingegangen

Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Hölscher: Aufstockung der hessischen Steuerfahndungsstellen hat sich gelohnt
In Hessen sind bislang 3.286 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz eingegangen (Stand 21.10.2010). Die Höhe des ermittelten beziehungsweise mitgeteilten Kapitals beträgt rund 1 Mrd. Euro. „Daraus ergeben sich vorläufig festgesetzte Mehrsteuern von 324 Mio. Euro“, teilte heute Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher anlässlich ihrer Herbstreise zu südhessischen Finanzämtern mit. „Die Ergebnisse belegen, dass sich der Personalaufwand zur Bewältigung der Flut von Selbstanzeigen gelohnt hat“, bilanzierte die Finanzstaatssekretärin, die heute unter anderem im Finanzamt Darmstadt einen Ãœberblick über die aktuellen Aufgaben der Außenprüfung erhält.
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Einschränkung der Selbstanzeige

Nach dem Ankauf von CDs mit den Daten potenzieller Steuerhinterzieher stieg im ersten Halbjahr 2010 die Anzahl der Selbstanzeigen um fast 1000 Prozent. Lag die Durchschnittsrate in den Vorjahren bei 2000 Selbstanzeigen pro Jahr, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast 20.000 Selbstanzeigen registriert.
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Reform der Selbstanzeige

Steuerhinterziehung ist eine Straftat zu Lasten der Allgemeinheit, die konsequent zu verfolgen ist. Auf der anderen Seite muss aber dem Reuigen auch eine Rückkehr in die Ehrlichkeit ermöglicht werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten hat sich in den vergangenen fast 100 Jahren hierbei außerordentlich bewährt und muss in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben!
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Strafbefreiende Selbstanzeige wird durchs BGH erschwert

Bisher war es möglich, durch eine Teilselbstanzeige nach § 371 AO den strafrechtlichen Sanktionen zu entkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun deutlich erschwert.
Mit seinem Beschluss vom 20.05.2010 (Az. 1 StR 577/09) stellt der BGH klar, dass die strafbefreiende Wirkung zukünftig nur noch dem zukommen soll, der alle seine Konten und steuerrelevanten Vergehen offenlegt. Bis dahin war es möglich, sich durch eine Teilselbstanzeige, in der den Steuerbehörden zumindest einige steuerrelevante Vorgänge mitgeteilt wurden, insgesamt vor der Strafverfolgung zu schützen. Bei jedem neu aufgedeckten Konto oder Steuerverstoß wirkte wiederum die Straffreiheit fort. Hiermit kann nun nicht mehr gerechnet werden.
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Selbstanzeige – Weitergabe von Selbstanzeigedaten an andere Behörden

Nachdem die Selbstanzeigewelle in Deutschland unverändert anhält, hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) Anfang 2010 erneut mit dem Thema der Zulässigkeit der Weitergabe von Selbstanzeigedaten an andere Behörden beschäftigt. Ein neues BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (Az. BMF IV A 3 – S 0130/08/10006) regelt nun, wie diese Fälle zukünftig zu behandeln sind.
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Strategien zur steuerlichen Richtigstellung von Auslandsvermögen in der zweiten Auflage vorübergehend kostenfrei erhältlich

Jungholz/Tirol (ots) – Weitsichtige Strategien zur steuerlichen Richtigstellung von Auslandsvermögen in der zweiten Auflage vorübergehend kostenfrei erhältlich.
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Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist notwendig!

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2010 für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungsdelikten aus.
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Für eine Selbstanzeige ist kein Formular notwendig

Der letzte Ankauf einer „Steuersünder-CD“ liegt nun schon wieder einige Wochen zurück und die Flut an Selbstanzeigen geht ein wenig zurück. Jetzt aber geht es um die Aufarbeitung der Bankbelege, die inzwischen bei den Beratern eintreffen und da möchte die Finanzverwaltung Druck machen.
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Selbstanzeige für Senioren

Das Kontrollnetz des heimischen Fiskus wird immer dichter. Das betrifft Rentner auf zwei verschiedene Arten. So geben zuvor eher schweigsame Steueroasen jetzt Auskünfte über steuerliche Angelegenheiten und Versicherungsunternehmen teilen dem Fiskus die ab 2005 ausgezahlten privaten und gesetzlichen Renten automatisch mit. Damit werden Senioren immer gläserner und denken verstärkt über eine Selbstanzeige beim Finanzamt nach. Diese bringt Straffreiheit, ist meist aber teuer. Auf die Nachzahlung fallen nämlich üppige Zinsen an, dafür sind alle Sünden der Vergangenheit gebeichtet.
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