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Artikel-Schlagworte: „Sonderausgaben“



30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe geltend machen

Eltern haben die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes für ein Kind, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzusetzen.
Entgelte für das Beherbergen, für Betreuung und Verpflegung gehören allerdings nicht zum steuerlich berücksichtigungsfähigen Schulgeld.
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BFH VIII R 7/08 – Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Ãœbergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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Rürup Rente als Sonderausgabe

Im Jahr 2009 ist der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu Rürup-Renten auf 68 Prozent gestiegen.
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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!
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Schulgeld von der Steuer absetzen

Besucht ein Kind eine Privatschule, können Eltern manchmal Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Allerdings gelten auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen.
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Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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Steuererklärung für Lehrer

(openpr) Gerade Lehrer können bei ihrer Steuererklärung mit Werbungskosten mehr rausholen als andere Steuerzahler. So ist zum Beispiel für Sportlehrer die Reinigung ihrer beruflich genutzten Sportkleidung unter Werbungskosten absetzbar. Dies ist auch möglich, wenn die Kleidung zu Hause gewaschen wird und dabei Kosten anfallen, die nicht mit Beleg nachzuweisen sind. Die Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Lehrer errechnet diese Reinigungskosten automatisch – mit Pauschalsätzen nach den Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002).
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Steuer Spar Erklärung – Steuererklärung für Lehrer

Gerade Lehrer können bei ihrer Steuererklärung mit Werbungskosten mehr rausholen als andere Steuerzahler. So ist zum Beispiel für Sportlehrer die Reinigung ihrer beruflich genutzten Sportkleidung unter Werbungskosten absetzbar. Dies ist auch möglich, wenn die Kleidung zu Hause gewaschen wird und dabei Kosten anfallen, die nicht mit Beleg nachzuweisen sind.
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