Artikel-Schlagworte: „Sonderausgaben“
Witwen und die Steuerpflicht
(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Jahressteuergesetz 2009 – Wieder Steuerstreiche in Hülle und Fülle
(openPR) – Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2009, das der Deutsche Bundestag am 28.11.2008 verabschiedet hat.
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Lohnsteuerhilfe mit Sofortauszahlung
Diese Lohnsteuerhilfe ist ebenso neu– wie einzigartig: Arbeitnehmer müssen nicht mehr monatelang warten, bis ihnen das Finanzamt endlich Steuern zurückerstattet. Sie können sofort, sobald ihr Lohnsteuer-Jahresausgleich erstellt ist, die Rückzahlung kassieren, die ihnen vom Fiskus zusteht.
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Die Eigenheimrente
Karlsruhe (ots) – Die eigenen vier Wände sind aus gutem Grund für viele Menschen die bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der Eigenheimrente. Das zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. „Auf die neue staatliche Unterstützung sollten Immobilienerwerber auf keinen Fall verzichten“, so Dr. Jochen Petin, Vorstandsmitglied der Deutschen Bausparkasse Badenia.
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Steuern sparen durch Spenden und Zustiften
München (ots) – Ob Unternehmer oder Angesteller – im vierten Quartal haben die meisten Bürger einen Ãœberblick, welche Einkünfte sie in diesem Jahr erwirtschaften, und welche Summe an das Finanzamt abzuführen ist. Trotz der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten entscheidet sich jetzt sicher der ein oder andere dafür, sich für einen guten Zweck zu engagieren, und damit die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben aufzustocken. Dass sich die steuerlichen Vorteile bei den Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, wie die SOS-Kinderdorf-Stiftung, seit 1. Januar 2007 erheblich erhöht haben, ist nur wenigen bekannt; genauso wie die Tatsache, dass das Stiften selbst völlig unkompliziert ist.
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Tipps zur Einkommensteuererklärung
Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung, durch einige legale Tricks können auch Sie bares Geld sparen. Einige der Tricks werden wir Ihnen im folgenden Text vorstellen.
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Steuersoftware
Steuer Software
Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, findet hier günstige Programme, denn jedes Jahre ist es wieder soweit – jeder Bürger mit Einkommen muss seine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hier bieten sich viele und zahlreiche digitale Helfer, die eine Steuererklärung erleichtern und vereinfachen. Das man heutzutage seine Steuererklärung auch per Software erledigen kann ist nichts mehr ungewöhnliches.
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Steuerrechner
Steuern online errechnen
Jährlich sitzen sie Bundesbürger an Ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich und stellen sich die Frage: Muss ich Einkommensteuer oder Lohnsteuer nachzahlen oder bekomme ich vom Finanzamt etwas zurück erstattet.
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Steuerfreibetrag
Freibetrag
Von Freibeträgen spricht man, wenn bestimmte Teile des Einkommens bei der Ermittlung der Lohnsteuer von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies geschieht aus sozialen Gründen und um die Steuer zu vereinfachen. Die Bekanntesten Freibeträge sind:
- Kinderfreibetrag / Haushaltsfreibetrag
- Vorsorgepauschale / Pauschbetrag für Sonderausgaben
- Arbeitnehmerpauschbetrag (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
- Altersentlastungsbetrag
- Grundfreibetrag
Sind Führerscheinkosten absetzbar ?
Die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins sind in der Regel steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht nur aus privaten Gründen angeschafft wurde, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird oder die Beruftätigkeit die Benutzung eines PKW erfordert
Die Kosten für den Führerschein können allerdings dann abzugsfähige Werbungskosten sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, das man einen Führerschein machen muss, da eine Fahrlizenz die Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist und man vielleicht Nachteile um beruflichen Fortkommen befürchten muss, so zum Beispiel bei erstmaligem Antritt einer Stelle als Kraftfahrer.
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