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Artikel-Schlagworte: „Sonderausgaben“



Anerkennung von privaten Steuerberatungskosten

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. 4. 2008. Demnach sollen Einkommersteuer-Veranlagungen der Jahre 2006 und 2007 in punkto Steuerberatungskosten fortan nur als „vorläufig“ erfolgen. Damit können die Steuerpflichtigen von einer für sie positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts ohne weiteres Zutun profitieren.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Studienkosten von der Steuer absetzen

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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Sonderausgabenabzug Rürup Rente

Nachdem die „Riester“-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die „Rürup“-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der „Riester“-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen und geringer verdienenden Angestellten und Beamten. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei deutliche Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.
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Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt wird kostenpflichtig

Falls Sie bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen Ihres geplanten und noch nicht verwirklichten Vorhabens benötigen, können Sie beim Finanzamt schriftlich eine verbindliche Auskunft beantragen. Auf diese Auskunft können Sie sich verlassen, und daran ist das Finanzamt später bei der steuerlichen Behandlung Ihres Falles gebunden. Bisher war diese Auskunft eine eher freiwillige Angelegenheit der Finanzverwaltung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch hatten.
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