Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:



Artikel-Schlagworte: „Sparerfreibetrag“



Bankbescheinigung (Abgeltungssteuer) für die Steuererklärung

Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 versenden die Geldinstitute Bescheinigungen über die Zinserträge immer häufiger nur noch auf Verlangen der Bankkunden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erläutert im Rahmen einer Pressemitteilung, wer nach Auffassung der OFD eine Jahressteuerbescheinigung für seine Kapitalerträge beantragen sollte.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen

Für private Anleger wurde ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten Pauschbetrag. Der „alte“ Sparerfreibetrag und die „alte“ Werbungskostenpauschale sind mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt worden.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer

(openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger richtig gestellt wurde. Wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Kapitalertragssteuer

Was ist eine Kapitalertragssteuer ?
Die Erträge aus den Kapitalanlagen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Zinserträge und wird von den Finanzbehörden zumeist direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert.
Dabei sind die Gläubiger der Zinserträge, wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften, als Steuerschuldner für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.

Welcher Steuersatz wird bei Einnahmen erhoben ?
Für Dividenden aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel die Aktiendividende müssen in Deutschland 20 Prozent an Kapitalertragssteuer an den Fiskus abgeführt werden, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für Tafelgeschäfte satte 35 Prozent. Zusätzlich sind auch jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag erforderlich. Verschenkt wird hier also durch das Finanzamt nichts. Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Links:


.