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Zur Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
Regierung lehnt Mindestlohn für Weiterbildungsbranche ab
Zur Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags vom 12. Mai 2009 in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme sowie der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst-Dieter Rossmann:
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Bei Berufskraftfahrern fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an
(ots) – Gute steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Berufskraftfahrern
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. informiert: Bei einer Fahrtätigkeit fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an. Berücksichtigungsfähig sind vor allem Verpflegungsmehraufwendungen, die oft auch als Tagessätze, Auslösungen oder Spesen bezeichnet werden, sowie Ãœbernachtungskosten. Diese Reisekosten darf der Arbeitgeber seinen Fahrern zusätzlich zum Lohn steuerfrei erstatten. Tut er dies nicht oder nur in geringerer Höhe als steuerlich zulässig, sollte der Berufskraftfahrer die Reisekosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Im Steuerbescheid werden sie dann vom bereits versteuerten Lohn abgezogen, so dass es zu einer Steuerstattung kommt.
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