Artikel-Schlagworte: „Steuerbescheid“
Pendlerpauschale Bundesregierung drückt sich vor einer klärenden Entscheidung
Der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisiert die Entscheidung der Großen Koalition, keine Korrekturen an der jetzigen Pendlerpauschale vorzunehmen. Bereits mehrere Finanzgerichte und auch das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, haben ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es ein Armutszeugnis der Bundesregierung, die für 2008 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um erst dann zu handeln.
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Keine Änderung bislang ergangener Erbschaftsteuerbescheide durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BvL 10/02) hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Optimale Unterstützung im Umgang mit dem Finanzamt bietet das WISO Sparbuch
Mehr als zwei Jahre stritt Brigitte Nicolay mit den Finanzamt Osnabrück-Land um die Anerkennung der Aufwendungen für ihre Haushaltshilfe über den ihr zustehenden Pauschbetrag hinaus.
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