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Artikel-Schlagworte: „Steuererklärung“



Verwirrung um die Pendlerpauschale

Ab 01. 01. 2007 wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte drastisch gekürzt. Erst ab dem 21. Distanzkilometer sind 30 Cent pro Arbeitstag vom Einkommen abzugsfähig. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die über 20 Kilometer vom Arbeitsort weg wohnen, bis zu 1.380 € weniger Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein

Wer seine Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen, denn am 31. Mai endet die gesetzliche Frist. Die Steuerexperten von Buhl Data raten daher, das lange Wochenende zu nutzen, um die Steuer zu erledigen. Optimale Unterstützung dabei bietet der vielfache Testsieger WISO Sparbuch.
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Steuererklärung im Schnelldurchlauf

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass selbst die Finanzbehörden mittlerweile Geld für eine verbindliche Auskunft verlangen. Kein Wunder, dass viele Bürger deshalb gar keine Lohnsteuer zurückfordern und dem Staat viel Geld schenken. Oder die Abgabepflicht für einige hundert Euro vom Steuerberater erledigen lassen.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Steuererklärung Leitfaden

(openpr) Papierkrieg und Kauderwelsch: Viele Arbeitnehmer schieben ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder lassen sie gleich ganz ausfallen – obwohl der Lohnsteuerjahresausgleich sich durchaus lohnt.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Steuererklärung durch Steuerberater online prüfen lassen

Mit der von der Hartwerk GmbH angebotenen Web-Anwendung SteuerFuchs (www.steuerfuchs.de) können ab Dezember auch Einkommensteuererklärungen für das aktuelle Steuerjahr 2006 online erledigt werden. SteuerFuchs 2006/2007 unterstützt darüber hinaus die beiden zurückliegenden Steuerjahre, so dass nunmehr Erklärungen der Jahre 2004, 2005 und 2006 erfasst, optimiert und auf Wunsch elektronisch abgegeben werden können.
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Steuern sparen mit Aktualitäts-Garantie

Steuern berechnen können viele – wer aber wirklich Steuern sparen und die maximale Erstattung aus seiner Erklärung herausholen will, greift zum WISO Sparbuch. Heute erscheint der Marktführer in der aktualisierten Version für das Steuerjahr 2006 – erstmals inklusive Aktualitäts-Garantie.
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Optimale Unterstützung im Umgang mit dem Finanzamt bietet das WISO Sparbuch

Mehr als zwei Jahre stritt Brigitte Nicolay mit den Finanzamt Osnabrück-Land um die Anerkennung der Aufwendungen für ihre Haushaltshilfe über den ihr zustehenden Pauschbetrag hinaus.
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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung Computerprogramm

Das PC-Programm „Lohninfo plus“ bietet Kleinbetrieben, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durchführen, eine preisgünstige und komfortable Arbeitshilfe. „Lohninfo plus“ wurde speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern entwickelt, die nicht der Baubranche angehören. Das Programm führt nicht nur eine Brutto- und Nettolohnberechnung für Gehälter und Stundenlöhne durch, sondern übernimmt die errechneten Daten automatisch in Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer- und Krankenkassendaten werden in einer Datenbank verwaltet und müssen daher nicht wiederholt neu eingegeben werden.
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