Artikel-Schlagworte: „Steuererstattung“
Zinsen auf die Erstattung von Steuern (Erstattungszinsen) sind steuerfrei
Der Bundesfinanzhof (im Folgenden „BFH“) hat in seinem Urteil vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07) entschieden, dass die vom Finanzamt gezahlten Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, weil diese im umgekehrten Fall gemäß Â§ 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Damit ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechungspraxis.
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Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern
Urteil vom 15.06.10 BFH VIII R 33/07
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.
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Abgabefrist für die Steuererkärung
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass am 31. Mai die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 abläuft. Erfahrungsgemäß versenden bereits im Juni die Finanzämter Erinnerungen an diejenigen, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Säumigen Steuerpflichtigen droht ein Verspätungszuschlag bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer. Hartnäckige Sünder erwartet darüber hinaus ein Schätzungsbescheid, bei dem die Einkünfte großzügig bemessen werden dürfen. Ein weiterer Aspekt: Auffällige Steuerpflichtige müssen im Rahmen des automatischen Risikomanagements der Finanzverwaltung damit rechnen, genauer geprüft zu werden.
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Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung (BFH IV R 23/07)
Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung – Begriff des Feldinventars und der stehenden Ernte – Entwicklungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Verzichts auf die Aktivierung des Feldinventars – Auslegung allgemeiner Verwaltungsanweisungen – Verbindung einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO mit der Steuerfestsetzung
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Steuererklärung 2009 Stichtag zur Abgabe rückt näher
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Einkommensteuererklärungen für 2009 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Auf schriftlichen oder telefonischen Antrag sind die Finanzämter – jedenfalls bei triftiger Begründung – meist bereit, noch eine kleine Fristverlängerung zu gewähren.
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Das Bundesfinanzministerium warnt vor betrügerischen E-Mails
(dts) – Das Bundesfinanzministerium warnt vor betrügerischen E-Mails. Unter der Absenderkennung „dienst(at)bundesfinanzministerium.de“ seien in den letzten Tagen E-Mails an Bürger versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie Anspruch auf eine Steuererstattung hätten.
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Steuererstattung bei als rechtsstaatswidrig aufgehobenem DDR Steuerbescheid (BFH VII R 41/08)
Die Erstattung in der DDR gezahlter Steuern, deren Rechtsgrund durch Aufhebung des als rechtsstaatswidrig erkannten Verwaltungsakts gemäß Art. 19 Satz 2 EinigVtr entfallen ist, richtet sich nicht nach § 37 Abs. 2 AO, sondern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes schließt die Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG auf die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit rechtsstaatswidrigen steuerrechtlichen Entscheidungen nicht aus.
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90 % können mit einer Steuererstattung rechnen
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die einfache Steuererklärung á la „Bierdeckel“ wird auch unter der christlich-liberalen Bundesregierung wohl ein Traum für viele bleiben. Tatsache ist, dass die Steuerformulare auch für 2009 immer umfangreicher werden und damit auch die Erklärungen immer schwieriger.
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Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar (BFH VII R 18/09)
Ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners.
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Erstattungsanspruch für die seit 2000 zuviel erhobene Umsatzsteuer für Hauswasseranschlüsse
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen zeigt sich erfreut darüber, wie Hessens Innenminister Volker Bouffier den Erstattungsanspruch für die seit 2000 zuviel erhobene Umsatzsteuer für Hauswasseranschlüsse bewertet.
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