Artikel-Schlagworte: „Steuergesetz Verlustvortrag“
Verluste einer Betriebsstätte im Ausland absetzbar
In Deutschland herrscht jetzt Klarheit, wann Verluste einer ausländischen Betriebsstätte im Heimatstaat der Muttergesellschaft abgezogen werden dürfen. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug sogenannter finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten zugelassen. „Damit hat der BFH auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs reagiert und vor allem den bisher nicht klaren Begriff ,final‘ definiert“, erläutert Brigitte Jakoby, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber.
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