Artikel-Schlagworte: „Steuerklassenkombination“
Wahl-, Kombinationsmöglichkeiten und Erklärung der Steuerklassen
Als ob unsere deutschen Steuergesetze nicht schon kompliziert genug sind, wird jeder Steuerpflichtige, um das ganze noch ein wenig undurchsichtiger zu gestalten, auch noch in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Dazu kommen auch noch Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und eigentlich geht es doch nur um die Frage: wie belaste ich meine Geldbörse am wenigsten?
Die Steuerklassen bestimmen, welche persönlichen Verhältnisse und welche Freibeträge vom Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die Lohnsteuer wird nach einer Formel im Einkommensteuergesetz berechnet (§ 39b EStG).
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Ratgeber des Bundes der Steuerzahler hilft Familien beim Steuern sparen
Angesichts einer allgemein als zu hoch empfundenen Abgabenbelastung stellen sich viele Familien die Frage wie sich ihre Steuerlast reduzieren lässt. Doch die Antwort auf diese Frage ist alles andere als einfach zu beantworten, da das deutsche Steuerecht mit seiner Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen selbst Fachleute an ihre Grenzen bringt.
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Mögliche Einkommensteuernachzahlungen bei Steuerklassenkombination III / V
Viele berufstätige Ehepaare entscheiden sich für die Steuerklassenkombination III / V, da sich so ein höhe-rer monatlicher Nettoarbeitslohn ergibt. Doch am Jahresende gibt es oftmals ein böses Erwachen, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid eine Steuernachzahlung fordert.
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Heirat und Steuern – Lohnsteuerklassenwahl bedenken
Ein rundes Datum wie der 10.10.2010 bedeutet Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit.
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Heiraten und Steuern – Lohnsteuerklassenwahl bedenken
Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
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Faktorverfahren für Ehepaare
Arbeitnehmer-Ehepaare können es ab 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren wählen. Alternativ zu den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV ist auch IV/IV mit Faktor möglich.
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Zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen
Ehegattensplitting
Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen. Entscheiden sie sich für das Ehegattensplitting, werden die Ehegatten steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
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Verlängerte Antragsfrist für Steuererklärungen für Altjahre (BFH Urteil)
Neustadt a. d. W. (ots) – Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (z.B. bei positiven Nebeneinkünften oder bei der Steuerklassenkombination 3 / 5). Wenn keine Abgabepflicht besteht, können sie aber eine sogenannte Antragsveranlagung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) durchführen lassen, um z.B. Werbungskosten mit dem Ziel, eine hohe Steuererstattung zu erreichen, geltend zu machen.
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Vorsichtig bei der Wahl der Steuerklasse
In den letzten Wochen ist bei den meisten Bürgern die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ins Haus geflattert. Ein guter Zeitpunkt für Verheiratete, die Wahl der Lohnsteuerklasse zu überdenken – zumal der Gesetzgeber mit dem neuen Faktorverfahren ab 2010 eine weitere Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs bietet.
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Steuerklasse wechseln für höheres Elterngeld
)OpenPr) Die Zahlstellen für Elterngeld dürfen dieses nicht mehr mit der Begründung kürzen, die Eltern hätten „missbräuchlich“ die Lohnsteuerklassen gewechselt. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Danach ist ein Steuerklassenwechsel mit dem Ziel, ein höheres Elterngeld zu erzielen, nicht als rechtsethisch verwerflich und damit als rechtsmissbräuchlich anzusehen (Urteil vom 25.6.09, Az. B 10 EG 3/08 R, B 10 EG 4/08 R).
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