Artikel-Schlagworte: „Steuerreform“
Jahressteuergesetz 2008
Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber „Herumflicken an Murks bleibt trotzdem Murks“, kritisieren der Bund der Steuerzahler, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verbände fordern Bundestag und Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bisherige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die Änderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, trägt zur weiteren Verunsicherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut führen.
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DStV e.V. fordert für Verlustberücksichtigung Mantelkaufregelung beizubehalten
Zu einem alarmierenden Ergebnis kommt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) in seiner Beurteilung des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und damit auch eines Teils der Unternehmenssteuerreform. Das MoRaKG soll am 8. August 2007 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach Ansicht des Verbandes wäre es besser, die Verluste weiter gemäß der bisherigen Mantelkaufregelung zu berücksichtigen, anstatt an Verschärfungen festzuhalten, die neue Ausnahmetatbestände nötig machen.
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Reform der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer sollte abgeschafft werden! Das fordert der Bund der Steuerzahler aus Anlass des heutigen Arbeitsbeginns der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagt: „Es ist absehbar, dass ein neues Erbschaftsteuergesetz sehr kompliziert, sehr streitanfällig und die Erhebung dieser Steuer sehr teuer sein wird. Das einzig Sinnvolle ist, auf die Erbschaftsteuer komplett zu verzichten.“
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Bundestag verabschiedet Unternehmensteuerreform
Nachdem der Bundestag heute mit den Stimmen der Großen Koalition die Unternehmensteuerreform beschlossen hat, fordert der Bund der Steuerzahler, nun eine Reform der Einkommensteuer wieder ins Blickfeld zu nehmen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke: „Die Unternehmensteuerreform wird bei den Kapitalgesellschaften zu Steuerentlastungen führen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die immerhin über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland ausmachen, dürfen sich aber nicht zu den Gewinnern der Reform zählen. Diese Schieflage muss unter anderem auch durch eine Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer beseitigt werden.“
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Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.
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