Artikel-Schlagworte: „Telefonkosten“
Internetkosten können zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden!
Wenn mit dem privaten Telefon auch berufliche Telefonate erledigt werden, können die anteiligen Kosten pauschal oder gegen Vorlage der Einzel-nachweise als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn von zu Hause berufliche Faxe vom privaten Faxgerät versendet wer-den, beruflich das Internet genutzt wird oder berufliche Nachrichten oder Dateien per E-Mail verschickt werden.
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Telefonkosten, Internetkosten und den PC absetzen
Telefon- und Internetkosten
Telefon – und Internetkosten können bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder, wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ohne weiteren Einzelnachweis können Sie 20 % des Rechnungsbetrags der Rechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen.
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