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Artikel-Schlagworte: „Umsatzsteuerbefreiung“



Umsatzsteuerbefreiung für Haus-Notruf-Dienste; keine Umsatzsteuerbefreiung für Menüservice

Urteil vom 01.12.10 BFH XI R 46/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08 entschieden, dass die im Rahmen eines Haus-Notruf-Dienstes erbrachten Leistungen eines Vereins, der nicht zu einem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege gehört, von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Leistungen eines Menüservices des Vereins sind dagegen nicht steuerfrei.
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Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Kein Umsatzsteuerprivileg für das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zum geplanten Beschluss des Jahressteuergesetzes 2010 in der kommenden Woche erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
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Bauernverband: Gutachten vernachlässigt Ziel der Entbürokratisierung

Vereinfachungsregelungen bei der Mehrwertsteuer bleiben sinnvoll
Bauernverband: Gutachten vernachlässigt Ziel der Entbürokratisierung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich gegen die Einschätzung im Gutachten des Bundesfinanzministeriums, wonach die Pauschalierung für Landwirte bei der Umsatzsteuer abgeschafft gehört. In Deutschland wird die Umsatzsteuerpauschalierung von über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet.
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Diskussion um die ermäßigten Umsatzsteuersätze – Steuererhöhungen durch die Hintertür befürchtet

Vereinfachungsregelungen bei der Mehrwertsteuer bleiben sinnvoll – Bauernverband: Gutachten vernachlässigt Ziel der Entbürokratisierung
Berlin (ots) – (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich gegen die Einschätzung im Gutachten des Bundesfinanzministeriums, wonach die Pauschalierung für Landwirte bei der Umsatzsteuer abgeschafft gehört. In Deutschland wird die Umsatzsteuerpauschalierung von über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet. Während in der Vergangenheit Erleichterungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten im Vordergrund standen, hat sich die Umsatzsteuerpauschalierung zu einem anerkannten Vereinfachungsmodell gewandelt, welches den Bestrebungen zum Bürokratieabbau voll und ganz entspricht.
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Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Kleinunternehmer mit einem Umsatz pro Jahr von nicht mehr als 17.500 Euro sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch das ist oft gar nicht günstig. Grund: Wer selbst Umsatzsteuer zahlt, darf die Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmen zahlen muss, abziehen.
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