Artikel-Schlagworte: „Umsatzsteuerpflichtig“
Hundezucht, Umsatzsteuer, Steuern, Befreiung von der Hundesteuer
Gesetzliche Rahmenbedingungen: Wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen (egal welcher Hunderasse) hält oder mehr als 3 Würfe pro Jahr macht, muss diese Tätigkeit nach § 11 TschG der zuständigen Behörde (Veterinäramt) melden und eine entsprechende Erlaubnis beantragen und die dortigen Zuchtverhältnisse prüfen lassen.
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