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Artikel-Schlagworte: „Veräußerung“



BFH VIII B 62/09 Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern –bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale– den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.

EStG § 4 Abs. 3, § 7g, § 52 Abs. 23 Satz 1
Beschluss vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09
Vorinstanz: FG Münster vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E (EFG 2009, 1108)
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Verbände und Steuerzahler protestieren gegen rückwirkende Verschärfungen

In einer gemeinsamen Eingabe fordern der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit dem Bund der Steuerzahler, dem Bankenverband, dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen und dem Verband geschlossener Fonds Vertrauensschutz für die Anleger von Leasinggesellschaften. Grund ist ein BMF-Schreiben vom 1. April 2009 an die Finanzämter, wonach eine strengere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) rückwirkend auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Betroffen sind vor allem Gesellschafter von Leasingfonds.
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Jahressteuergesetz 2009 – Wieder Steuerstreiche in Hülle und Fülle

(openPR) – Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2009, das der Deutsche Bundestag am 28.11.2008 verabschiedet hat.
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Die Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer

Wer die Fristen nicht einhält zahlt

In Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, ist dieser Begriff falsch. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die privaten „Spekulationsgewinne“ rechnen als Einkunftsart zu den „sonstigen Einkünften“ nach § 22 Nr. 2 und § 23 EStG. Diesen Beitrag weiterlesen »

Abgeltungssteuer – Fachliteratur für Berater und Mandanten

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat den Beratungsbedarf bei Mandanten rund um das Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) deutlich erhöht.
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Haben Sie schon alles für die Steuer getan ?

Ãœber den Jahreswechsel bietet sich Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Einkünfte und Ausgaben vorzuziehen oder hinauszuschieben. So lassen sich das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast beeinflussen. Im Folgenden ein exemplarischer Ausschnitt von Möglichkeiten der Einkünfteverlagerung:
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Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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