Artikel-Schlagworte: „Verheiratete“
Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto
Frankfurt (ots) – Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto. Was jeder jetzt über das kommende Steuergeschenk wissen sollte – die wichtigsten Antworten auf Fragen, die immer wieder im Beratungsalltag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aufkommen. Ihre mehr als 37.000 Vermögensberater betreuen deutschlandweit über fünf Millionen Kunden rund um die Themen Vermögen planen, sichern und mehren.
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Vorsichtig bei der Wahl der Steuerklasse
In den letzten Wochen ist bei den meisten Bürgern die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ins Haus geflattert. Ein guter Zeitpunkt für Verheiratete, die Wahl der Lohnsteuerklasse zu überdenken – zumal der Gesetzgeber mit dem neuen Faktorverfahren ab 2010 eine weitere Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs bietet.
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Verheiratete profitieren besonders von der Riester-Rente
Wenn Ehepaare riestern und nur einer von beiden unmittelbar förderberechtigt ist, muss auch nur einer Beiträge zahlen und trotzdem bekommen beide die staatlichen Zulagen.
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Kinderzulage bringt beim Riestern viele Vorteile
Wer Kinder hat, profitiert doppelt von der Riester-Rente. Pro Kind zahlt der Staat eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro jährlich und für ab 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres in den Riestervertrag eingezahlt werden. Allerdings hilft der Staat Familien dabei, diese Summe aufzubringen, denn die Kinderzulage wird – wie die Grundzulage auch – dem Eigenbeitrag bereits angerechnet, der sich so erheblich verringert.
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Besteuerung der Altersbezüge
Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt. Die Systematik ist seither so: Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%, d.h. die Hälfte seiner gesetzlichen Renteneinkünfte fließen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ein.
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Steuer auf die Rente
(openPR) – Die Besteuerung der Renten verunsichert viele ältere Menschen. So berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., dass in den bundesweiten Beratungsstellen immer mehr Ruheständler Beratung suchen. In den meisten Fällen können die Steuerexperten die Ruheständler jedoch beruhigen. Denn tatsächlich ändert sich für viele Rentner nichts, da ihre Renteneinkünfte oftmals unter den Freibeträgen liegen. Alleinstehende mit einer Monatsrente von weniger als 1.500 Euro und Ehepaare mit weniger als 3.000 Euro Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente monatlich müssen in der Regel keine Steuern zahlen – vorausgesetzt sie haben keine weiteren Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen.
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Zehn Fragen zu Wohn-Riester
(openPR) – Schwäbisch Hall, 12. November 2008 – Im November kommen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ eigentlich und wer kann ihn nutzen? Jochen Maier, Bereichsleiter Marketing bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
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Die Steuerklassen
Wie wichtig ist die Steuerklasse ?
Die Steuerklasse ist für die Höhe des Lohnsteuerabzugs besonders wichtig. Die Steuerklasse wird von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Die Lohnsteuerkarte unterscheidet sechs Steuerklassen. Aus der jeweiligen Steuerklasse ergeben sich unter anderem unterschiedliche Freibeträge. Bis auf die Steuerklassenkombination bei Ehegatten besteht kein Wahlrecht. Diesen Beitrag weiterlesen »
Die Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte
Wozu dient die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte ist ein Hilfsmittel, das es erleichtert, individuell und gerecht zu besteuern. Die Lohnsteuerkarte nimmt aber nur eine grobe Vorsortierung vor, nach Leistungskraft und Belastbarkeit der Bürger.
Wo erhalte ich die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Lohnsteuerkartenstelle Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Maßgebend ist, wo Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren. Bei mehreren Wohnungen ist der damalige Hauptwohnsitz maßgebend. Diesen Beitrag weiterlesen »
Steuererklärung – diverse Steueränderungen
Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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