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Artikel-Schlagworte: „Verlust“



BFH Urteil VII R 51/08 – Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung

Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung – Ermessen bei der Änderung einer Anrechnungsverfügung – Verwaltungsakt – Anwendbarkeit des § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO bei Erstattung nicht abgeführter Steuern als Folge eines Aktien-„Luftgeschäfts“ – Kein genereller Vorrang der Rechtsrichtigkeit von durch unlautere Mittel erwirkten Verwaltungsakten vor dem Vertrauensschutz – Befugnis des Gesetzgebers zur Einräumung des Rechts auf Ermessenausübung – „Absolute“ Verjährungsfrist.
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Vermietung von Wohnung oder Haus an Angehörige

Vermietungen von Immobilien an Angehörige ist ein echtes Steuersparmodell. Wenn Angehörige mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, erkennt das Finanzamt die in der Regel entstehenden Verluste problemlos an. Liegt die Miete zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, muss für die nächsten 30 Jahre eine Prognose aufgestellt werden.
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Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen

Werbungskosten bei längerem Leerstand
Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemühen.
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Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer BFH Urteil I R 70/08

Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung
1. Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers –soweit sie ihn betrifft– aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (§ 164 Abs. 2 AO) begehren.
2. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, hat der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2002, der gegen das Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zu richten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
3. Eine Erfindervergütung für eine sog. Diensterfindung (§ 9 ArbnErfG) ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG 2002) und unterfällt der beschränkten Steuerpflicht gemäß Â§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG 2002. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Augenblick der Zahlung nicht mehr besteht.
4. Da eine Vergütung gemäß § 9 ArbnErfG regelmäßig nicht als konkrete Gegenleistung für eine Arbeitsleistung anzusehen ist, handelt es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt „für“ eine (frühere) Tätigkeit i.S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk, so dass eine Besteuerung nur im Ansässigkeitsstaat des (früheren) Arbeitnehmers erfolgt.
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Ãœbergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger BFH Urteil IV R 29/08

Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß Â§ 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfalls unter der Geltung von § 132 UmwG a.F. Steuerschuldner (Bestätigung der Rechtsprechung).
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BFH I R 3/09 nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile
Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend mindern.
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Erstattung durch das Finanzamt (Steuerbroschüre)

(openPR) – Finanzminister Willi Stächele: „Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen“„Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Beschäftigte und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen. Der neue Ratgeber soll sie hierbei unterstützen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (10.Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung der Arbeitnehmerbroschüre durch das Finanzministerium Baden-Württemberg.
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Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug

1. Ein Veräußerungsverlust aus einer Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber führt nicht allein deshalb zu Werbungskosten oder negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses veräußert wurde.
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Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

Hat ein Getränkehändler einerseits an seinen Lieferanten Pfandgelder für die an ihn gelieferten Kästen und Flaschen gezahlt und andererseits von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe vereinnahmt, so gleichen sich diese Vorgänge in der Regel bilanziell aus. Der Händler ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände berechtigt, in seiner Bilanz insoweit ein Verlustgeschäft auszuweisen.

AO § 39, § 162 Abs. 1 Satz 1
EStG 1997 § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4b, § 6
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 6, § 266
Abs. 2 B. II. Nr. 4
Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 17. Mai 2006 1 K 2003/03 (EFG 2007, 19)
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Steueränderungen der neuen Bundesregierung

(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
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