Artikel-Schlagworte: „Verpflegungsmehraufwendungen“
Ermäßigter Steuersatz bei Beherbergungsleistungen
openPR – Das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat mit Wirkung zum 01.01.2010 den Steuersatz für Ãœbernachtungsleistungen auf 7 % ermäßigt. Das Frühstück und andere Nebenleistungen sind nach dem Willen des Gesetzgebers hiervon ausgenommen. Aus diesem Grund sind nicht nur Hotelunternehmen von den praktischen Auswirkungen dieser Änderung betroffen. Alle Unternehmen mit Dienstreisenden müssen sich auf Änderungen einstellen.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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Dienstreisen steuerlich geltend machen
Dienstliche Fahrten, für die Sie Ihren privaten Pkw benutzen, können Sie steuerlich absetzen, sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen die Auslagen nicht ersetzt. Das gilt auch für kleinere Botengänge. Längst nicht immer erstattet der Arbeitgeber alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen.
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Doppelte Haushaltsführung
(openPR) – Ein Arbeitsplatz jenseits des Heimatorts wird von Arbeitnehmern in wirtschaftlich angespannten Zeiten immer häufiger verlangt. Lässt die Beschäftigung in der Ferne keine tägliche Rückkehr zur Wohnung zu, fällt das beim Finanzamt unter den Begriff doppelte Haushaltsführung. Dann sind neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung insbesondere die weiten Heimfahrten als Werbungskosten zeitlich unbegrenzt absetzbar.
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Verpflegungssatz 2008
Wie sind die Verpflegungssätze für das Steuerjahr 2008 ?
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Bei Berufskraftfahrern fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an
(ots) – Gute steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Berufskraftfahrern
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. informiert: Bei einer Fahrtätigkeit fallen steuerlich absetzbare Reisekosten praktisch von selbst an. Berücksichtigungsfähig sind vor allem Verpflegungsmehraufwendungen, die oft auch als Tagessätze, Auslösungen oder Spesen bezeichnet werden, sowie Ãœbernachtungskosten. Diese Reisekosten darf der Arbeitgeber seinen Fahrern zusätzlich zum Lohn steuerfrei erstatten. Tut er dies nicht oder nur in geringerer Höhe als steuerlich zulässig, sollte der Berufskraftfahrer die Reisekosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Im Steuerbescheid werden sie dann vom bereits versteuerten Lohn abgezogen, so dass es zu einer Steuerstattung kommt.
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Reisekosten: Neue Pauschbeträge im Ausland
In HRworks stehen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Ãœbernachtungskosten im Ausland und die neuen Sachbezugswerte bereits zur Verfügung
Freiburg (ots) – Zum 01.01.2009 hat das Bundesfinanzministerium neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Ãœbernachtungskosten im Ausland sowie neue Sachbezugswerte festgelegt. Die Änderungen wurden vom Softwarehaus HRworks GmbH termingerecht in seiner gleichnamigen Lösung abgebildet.
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Auslandsreisekosten Pauschalen Tabelle
Tabelle der Pauschbeträge
Die nachstehende Tabelle enthält die pauschalen Auslandstagegelder sowie die pauschalen Auslandsübernachtungsgelder, die für die einzelnen Länder ab 01.12.2002 maßgebend sind. Die Auslandstagegelder richten sich nach der Abwesenheitsdauer von der Wohnung und dem Betrieb oder der regelmäßigen Arbeitsstätte. Für die in der Tabelle nicht aufgeführten Ãœbersee- und Außengebiete eines Landes sind die für das Mutterland geltenden Beträge maßgebend. Für die übrigen nicht erfassten
Länder sind die für Luxemburg geltenden Beträge anzusetzen.
Verpflegungsmehraufwendungen Pauschales Auslandstagegeld bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag Diesen Beitrag weiterlesen »
Reisekosten im Ausland
Auslandsreisekosten
Berücksichtigung von Verpflegungs- und Ãœbernachtungskosten bei Geschäftsreisen und Dienstreisen von Arbeitnehmern in das Ausland werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Dagegen sind Ãœbernachtungskosten entweder in der nachgewiesenen Höhe oder ohne Einzelnachweis mit pauschalen Auslandsübernachtungsgeldern abziehbar.
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