Artikel-Schlagworte: „Voraussetzungen“
Für die Steuererklärung 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert sein
Für die Steuererklärung für 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert sein, ansonsten werden die Beiträge nicht mehr steuerlich gefördert. Damit der Anbieter das Zertifikat für sein Rürup-Produkt erhält, muss der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Rürup-Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und dann nur als lebenslange Rente. Einmalauszahlungen oder Teilkapitalauszahlungen, wie bei der Riester-Rente, sind nicht erlaubt. Die Rürup-Rente darf nicht vererbt oder auf eine andere Person übertragen werden. Sie darf auch nicht beliehen oder veräußert werden.
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Abzugsfähigkeit der Zinsen als Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung stehen Schuldzinsen in einem derartigen Zusammenhang mit dem Betrieb, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.
KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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BFH I R 9/09 Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen.
KStG 1999 § 21 Abs. 3
EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 12. November 2008 6 K 355/08 (EFG 2009, 507)
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Teilwertabschreibung errechnen
Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Diese ist geregelt in § 6 I 1 EStG. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung ist, dass die Wertminderung von Dauer und nicht nur vorübergehend ist.
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Steuern und Selbstanzeige
openPr – Von Tobias Dohr Bremen. Der Anruf kommt keine Sekunde zu früh: „Sie haben Glück. Morgen bin ich mit Mandanten bereits in der Schweiz“, sagt Lothar Pues. Der Mann wirkt gestresst. Alles andere wäre zur Zeit auch ziemlich verwunderlich. Pues ist Steuerberater. Zudem hatte er vor einiger Zeit die Idee, sich die Internetadresse www.steuerliche-selbstanzeige.de sichern zu lassen. Und im Moment dürfte bei Google die Such-Kombination „Steuern und Selbstanzeige“ überdurchschnittlich häufig sein.
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Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt übertragen
München, 29. Januar 2010 -openPR- Endlich gibt es einerseits Rechtssicherheit (durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 1.10.2009) und andererseits die passenden „Bausteine“, um größere Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt zu übertragen.
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BFH IV R 40/07 – Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach versäumter Beteiligung nach § 174 Abs. 5 AO
1. Die Rücknahme eines Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden.
2. Versäumt es das FA, einen Dritten gemäß Â§ 174 Abs. 5 AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem Dritten gegenüber die Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO aus, so ist der Dritte nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet, dem FA durch Antrag oder Zustimmung eine Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu ermöglichen.
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Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten als Spende ansetzen
Wenn Sie ehrenamtlich für einen Verein arbeiten, können Sie Ihren Aufwand (z.B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen.
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30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe geltend machen
Eltern haben die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes für ein Kind, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzusetzen.
Entgelte für das Beherbergen, für Betreuung und Verpflegung gehören allerdings nicht zum steuerlich berücksichtigungsfähigen Schulgeld.
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