Artikel-Schlagworte: „Zinssteuer“
Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen
Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.
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Kapitalvermögen in Belgien und Liechtenstein
Kapitalvermögen in Belgien
Belgien sendet ab 01.01.2010 automatisch Kontrollmitteilungen über Zinserträge von deutschen Anlegern an die deutsche Finanzverwaltung. Damit sind es jetzt nur noch die EU-Länder Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino, die keine Kontrollmitteilungen senden und stattdessen dafür eine anonyme EU-Zinssteuer erheben und in der Regel 3/4 von dieser Zinssteuer an die Wohnsitz-Länder abführen.
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EU-Zinssteuer
(openpr) Bekanntlich versenden die EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich – seit dem 1.7.2005 automatische Kontrollmitteilungen über Zinserträge von ausländischen Anlegern an die Finanzbehörden der Heimatländer. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino behalten stattdessen von Zinserträgen die EU-Zinssteuer von derzeit 20 % ein und überweisen diese zu drei Viertel an die Heimatländer.
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Kapitalertragssteuer
Was ist eine Kapitalertragssteuer ?
Die Erträge aus den Kapitalanlagen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Zinserträge und wird von den Finanzbehörden zumeist direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert.
Dabei sind die Gläubiger der Zinserträge, wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften, als Steuerschuldner für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
Welcher Steuersatz wird bei Einnahmen erhoben ?
Für Dividenden aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel die Aktiendividende müssen in Deutschland 20 Prozent an Kapitalertragssteuer an den Fiskus abgeführt werden, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für Tafelgeschäfte satte 35 Prozent. Zusätzlich sind auch jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag erforderlich. Verschenkt wird hier also durch das Finanzamt nichts. Diesen Beitrag weiterlesen »