Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten nun doch Kindergeld
BERLIN. Zu aktuellen Berichten, wonach sich das Bundesfinanz- und das Bundesfamilienministerium darauf geeinigt haben, dass Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes nun doch Kindergeld erhalten, erklärt der Experte für Freiwilligendienste der FDP-Bundestagsfraktion Florian BERNSCHNEIDER:
Mit dieser Einigung wird ein letzter Stolperstein beseitigt, unnötige Bürokratie verhindert und der Weg für den größten Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements in der Geschichte unseres Landes endgültig frei gemacht.
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Die FDP hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass auch die unter 25jährigen Bundesfreiwilligendienstleistenden Kindergeld erhalten. Schließlich sollen sich die bestehenden Jugendfreiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr, deren Teilnehmer das Kindergeld erhalten, und der neue Bundesdienst gegenseitig ergänzen und weitestgehend gleichen. Es ist sehr erfreulich, dass sich nun das Bundesfinanzministerium unserer Meinung anschließt.
Ein Verzicht auf das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst hätte den Vollzug des Dienstes verkompliziert und eine völlig unnötige Ungleichbehandlung der Dienstleistenden in den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten und dem neuen Bundesdienst bedeutet. Wie unsinnig diese Regelung war, zeigt die Tatsache, dass die Teilnehmer der Freiwilligendienste in allen anderen relevanten Fragen wie den Urlaubs- und Fortbildungsansprüchen oder des Taschengeldes gleichgestellt sind.
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