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Tipps für die Steuererklärung



Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.


Es folgen nun acht Tipps, mit denen Sie so manchen Euro sparen können.
1. Halten Sie die Fristen für die Abgabe ein, um Verspätungszuschläge der Behörden zu vermeiden (bis zu 10% der Steuerabgaben). Wenn Sie jedoch im Vorfeld schon wissen, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, ist es möglich, bei Ihrer Steuerbehörde einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Diese Fristverlängerung wird in der Regel auch gewährt.

2. Es ist auch möglich, Kosten für Kinderbetreuung, Malerarbeiten, Gartenarbeit und andere häusliche Dienstleistungen, die Sie entgegengenommen haben, bis 600 Euro von der Steuer berücksichtigen zu lassen.
Die Kosten, die bei der Pflege Ihrer Angehörigen oder anderer pflegebedürftige Personen anfallen, können bis zu einem Gesamtwert von 1200€ jährlich um 20% abgesetzt werden.

3. Mieter, Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer können Kosten, die bei Sanierungen an Häusern, Wohnungen oder auch Mietwohnungen entstanden sind und höchstens 3000 Euro betragen in einer Höhe von bis zu 20 % von der Steuer absetzen und somit bis zu 600 Euro sparen. Ab 2009 können es sogar bis zu 1200 Euro sein. Also sammeln Sie am besten die gesamten Rechnungen.

4. Besonders Arbeitssuchenden kommt die Steuerersparnis bei Bewerbungskosten zu Gute. Das heißt, dass auch ohne erfolgreiche Bewerbung die Kosten für Reise, Fotos etc. als Werbungskosten absetzbar sind.

5. Die Steuer der Haftpflichtversicherung für Tiere, wie Hunde und Katzen etc. können ebenfalls abgesetzt werden. Auch die Haftpflichtversicherungen für das Auto oder für Personen sind abzugsfähig.

6. Natürlich können Sie alle Hilfsmittel, die zur Erledigung Ihrer Arbeit notwendig sind, absetzen. Beispiel: PC, Arbeitskleidung, Schreibmaterial, Schreibtisch etc.

7. Und zum Schluss ein Tipp, den viele nicht beachten. Sie können auch Ansprüche geltend machen, bei denen die rechtliche Lage nicht ganz geklärt ist.

8. Die so genannte Pendlerpauschale kann wieder ab dem 1. Kilometer mit 0,30 Euro angesetzt werden.

Wie gesagt ist die Frist auch in diesem Jahr Ende Mai. Und nicht vergessen, wenn Sie die Frist nicht einhalten können, müssen Sie Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Weitere Tipps für Ihre Steuererklärung erhalten Sie auch unter www.steuerratgeber-online.de.



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