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Trotz Umweltprämie – umgangssprachlich Abwrackprämie – nahmen die Exporte von Gebrauchtwagen nach Afrika zu



Wiesbaden (ots) – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Jahr 2009 insgesamt 389 200 gebrauchte Personenkraftwagen im Gesamtwert von 4 508,6 Millionen Euro exportiert. Im Vergleich zum Vorjahr 2008 gingen die Ausfuhren von Gebrauchtwagen um insgesamt 68 500 Stück (- 15,0%) zurück.



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Trotz Umweltprämie – umgangssprachlich „Abwrackprämie“ – nahmen die Exporte von Gebrauchtwagen nach Afrika um 12 700 auf insgesamt 79 600 Stück (+ 19,1%) zu. Gemessen am deutschen Gesamtexport war somit jeder fünfte Gebrauchtwagen für Afrika bestimmt. Der Wert eines nach Afrika gelieferten Gebrauchtwagens war mit rund 2 200 Euro auch 2009 vergleichsweise niedrig.
Zum Vergleich: Die Durchschnittswerte für die Gebrauchtwagenexporte nach Amerika betrugen 29 200 Euro, nach Europa 16 600 Euro und nach Asien 3 900 Euro. Hauptabnehmer in Afrika waren die westafrikanischen Länder Benin mit 28 800 Fahrzeugen (+ 28,0% gegenüber dem Jahr 2008) und Nigeria mit 18 500 Fahrzeugen (+ 25,1%). Diese beiden Länder gelten aufgrund der Handelswege der Reedereien als wichtige Zielregion für die Ausfuhren von gebrauchten Fahrzeugen aus deutschen Häfen nach Westafrika.


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Ãœberdurchschnittlich stiegen 2009 auch die Exporte von Gebrauchtwagen nach Turkmenistan (+ 55,3%), Afghanistan (+ 195%) und in den Libanon (+ 122,6%).

Dem gegenüber gingen die Gebrauchtwagenexporte insbesondere in die Russische Föderation im Jahr 2009 stark zurück. Sie sanken gegenüber 2008 um 33 100 Stück (- 81,1%). Eine wesentliche Ursache dürfte die Anfang des Jahres 2009 in Russland in Kraft getretene Erhöhung der Importzölle für Kraftfahrzeuge sein. Aber auch in Polen (- 49,7%) und Rumänien (- 65,3%) wurden gegenüber dem Vorjahr merklich weniger Gebrauchtwagen abgesetzt.

Weltweit größter Abnehmer für Gebrauchtwagen aus Deutschland ist weiterhin Italien, gefolgt von Benin, Belarus (Weißrussland), Frankreich und Turkmenistan.

Hinweis: Eine statistische Meldepflicht zu den Warenversendungen in die EU-Mitgliedstaaten besteht nur für Unternehmen, deren Lieferungen den jährlichen Gesamtwert von 400 000 Euro (Statistische Meldeschwelle) überschreiten. Das Verbringen von Gebrauchtwagen aus Deutschland in die EU-Länder durch Privatpersonen ist nicht meldepflichtig.


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Die Exporte von Waren in Drittländer sind grundsätzlich ab einem Wert von 1 000 Euro je Sendung meldepflichtig (auch für Privatpersonen).

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie zwei Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.



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