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Umsetzung der Umsatzsteuerreduzierung für das Beherbergungsgewerbe



Berlin (pressrelations) – Zu dem im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages diskutierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Umsatzsteuerreduzierung für das Beherbergungsgewerbe erklären die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm und der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:


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Die Reduzierung der Umsatzsteuer für das Beherbergungsgewerbe entwickelt sich zu einem immer größeren Bürokratie-Monster.
Das belegt der Bericht, den die Bundesregierung nun dazu im Tourismusausschuss des Bundestages gegeben hat. Nachdem unter dem Motto „Beredtes Schweigen“ dem Ausschuss zunächst nur ein sechs Zeilen umfassender „Bericht“ vorgelegt wurde, erläuterte die Bundesregierung im Ausschuss nun die komplexe Problemlage. Umfangreiche Abstimmungen und unzählige Änderungswünsche kommen aus den Ländern.

Ein schwerer Schlag droht der Branche der Reisebüros. Ihre Angebote an die Kunden sollen auf jeden Fall dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, auch wenn in ihnen klassische Hotelübernachtungen enthalten sind. So wird es künftig fuer Touristinnen und Touristen billiger, Hotels einzeln im Internet zu buchen als ein Komplettangebot eines Reisebüros in Anspruch zu nehmen.

Das alles bedeutet nichts Gutes für die Tourismusbranche. Die Bundesregierung hat es mit dieser Einzelregelung versäumt, mit einer grundsätzlichen Mehrwertsteuervereinheitlichung Bürokratie abzubauen. Das Verwaltungswirrwarr treibt nun seine Blüten: So soll künftig die Vermietung von Wohnmobilen unterschiedlich gehandhabt werden. Können die Wohnmobile noch fahren, zahlt man 19 Prozent, stehen sie jedoch nur herum, zahlt man nur sieben Prozent. Bei Wohnwagen müssen also nur die Räder abgeschraubt werden, schon zahlt man für die Miete weniger Umsatzsteuer. Stundenhotels sollen eigentlich von der Ermäßigung ausgeschlossen werden. Mietet eine Prostituierte oder ein Prostituierter jedoch für seine Dienstleistung ein Hotelzimmer, zahlt er nur sieben Prozent für das Zimmer.


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Die Bundesregierung offenbarte auch, dass viel mehr Einzelleistungen außer dem bekannten Frühstück herausgerechnet werden messen und dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen sollen: Das soll für Mieten in Tagungsräumen von Hotels, Beförderungen im Schlafwagen, Wellness-Angebote und Sportangebote gelten.

Alles in allem bleibt es dabei: Die Mehrwertsteuerreduzierung entwickelt sich zu einem immer größer werdenden bürokratischen Monster. Geschäftsreisende, die mal davon träumten, ihren Vorsteuerabzug auf einem Bierdeckel machen zu dürfen, brauchen allein für die Ausnahmetatbestände bei der Mehrwertsteuer im Hotelgewerbe mindestens zehn Bierdeckel.

Die Kommunen, die unter Steuerausfällen zu leiden haben, wehren sich nun mit ihren eigenen Mitteln und fordern neue Abgaben oder müssen Angebote wie Schwimmbäder, Theater und Museen, die auch von Touristinnen und Touristen genutzt werden, schließen. Das alles erinnert an eine Zeit zersplitterter Regelungen in Deutschland vor dem Deutschen Zollverein 1834.


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