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Unbefristete Verlängerung ursprünglich krisenbedingter Steuer-Vorschriften



Gesetzgeber muss steuerliche „Krisen“-Vorschriften verlängern
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert anlässlich seines 33. Deutschen Steuerberatertages in Leipzig eine unbefristete Verlängerung ursprünglich krisenbedingter Steuer-Vorschriften. Hierzu gehören der Erhalt der degressiven Abschreibung und der höheren Schwellenwerte beim Investitionsabzugsbetrag, früher auch Ansparabschreibung genannt.

Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Körperschaftsteuer im Jahr 2007 wurden die Bemessungsgrundlagen im Unternehmenssteuerrecht und der Gewerbesteuer einmal mehr erheblich ausgeweitet. Diese Maßnahmen entfalteten schon in wirtschaftlich guten Zeiten ihre schädlichen Wirkungen. Doch erst im Zeichen der Wirtschafts- und Finanzkrise zeigte die Legislative ein Einsehen und schuf vereinzelte, zeitlich beschränkte Erleichterungen. Einige dieser Entlastungen wurden bereits im Wachstumsbeschleunigungsgesetz Anfang des Jahres 2010 endgültig verabschiedet, wie etwa bei der Zinsschranke.

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Ohne schnelles Tätigwerden des Gesetzgebers drohen dem deutschen Mittelstand nunmehr ab dem Jahr 2011 schwere Nachteile. Mit den wieder geltenden Höchstwerten beim Investitionsabzugsbetrag und der korrespondierenden Sonderabschreibung nach § 7g EStG würde die Vorschrift weitgehend bedeutungslos werden. Dabei handelt es sich hierbei um eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente kleiner Unternehmen.

Ferner ist die degressive Abschreibungsmethode nicht nur in steuerlicher Hinsicht geboten. Schließlich ist der Wertverzehr von Wirtschaftsgütern in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung typischerweise überproportional. Darüber hinaus schafft eine solche Vorschrift erhebliche volkswirtschaftliche Anreize zu betrieblichen Investitionen, die den derzeitigen Aufschwung im Inland weiter stützen.

In diesem Sinne haben sich übereinstimmend die Sachverständigen bei der Anhörung zum Jahressteuergesetz 2010 im Deutschen Bundestag ausgesprochen. Der DStV warnt daher vor weiteren Verzögerungen!

Berlin/Leipzig, 11. Oktober 2010

Ansprechpartner:
RA/StB Markus Deutsch
deutsch@dstv.de
+49 30 27876 5202 (vom 11. – 13.10.2010: +49 341 4145-4470)



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