VAT Package
Neue Dienstleistungsrichtlinie wird in der EU sehr unterschiedlich umgesetzt
Steuerexperten aus elf Ländern analysieren in Düsseldorf das „VAT Package“
Düsseldorf (ots) – Kopfzerbrechen bereitet vielen Unternehmen in Deutschland die von Land zu Land in der EU unterschiedliche Umsetzung der neuen Dienstleistungsrichtlinie. Darauf hat der World Tax Service WTS aufmerksam gemacht. Am 04.03.2010 veranstaltet die WTS am Flughafen Düsseldorf mit Umsatzsteuer-Experten aus elf europäischen Ländern das „International VAT Meeting 2010“, zu dem sich bereits rund 60 Teilnehmer angemeldet haben.
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Mit dem europaweit geltenden „VAT Package“ hat das deutsche Umsatzsteuerrecht die tiefgreifendste Reform seit Einführung des Europäischen Binnenmarkts im Jahr 1993 erfahren. Folgende wesentlichen Änderungen gilt es nunmehr zu beachten:
– Der Leistungsort einer sonstigen Leistung richtet sich im
B2B-Bereich regelmäßig nach dem Ort des Leistungsempfängers (und
grundsätzlich nicht mehr nach dem Ursprungslandprinzip).
– Das Reverse-Charge-Verfahren ist ausgedehnt worden. Darunter
versteht man die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld im
B2B-Bereich auf den Leistungsempfänger. Steuerschuld und
Vorsteuerabzugsberechtigung fallen dann in der Person des
Leistungsempfängers zusammen und saldieren sich, wodurch
Umsatzsteuerbetrug und insolvenzbedingte
Steuerausfälle eingedämmt werden sollen.
– Auch bei sonstigen Leistungen ist eine Zusammenfassende Meldung
abzugeben.
Gerade bei der Bestimmung des Leistungsorts zielt die neue Dienstleistungsrichtlinie auf eine Vereinfachung ab. Doch ungeachtet dessen herrscht bei vielen europaweit tätigen Unternehmen seit dem Inkrafttreten zum 01.01.2010 nach wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies ist mitunter der Tatsache geschuldet, dass die Richtlinie erheblichen Interpretations- und Auslegungsspielraum in der nationalen Umsetzung lässt. Exemplarisch gilt dies allein für die Frage des Nachweises der Unternehmereigenschaft eines Kunden. Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die Probleme reagiert und ein nicht weniger als 50 Seiten starkes Schreiben den Steuerpflichtigen zur Seite gestellt, welches zwar viele Einzelheiten regelt, aber immer noch strittige Fragen offen lässt.
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„Die länderspezifischen Interpretationen und Auslegungen der Dienstleistungsrichtlinie sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten leider recht unterschiedlich“, erläutert Joachim Strehle, Leiter der Service Line Umsatzsteuer bei der WTS. „Die EU-Mitgliedstaaten sehen nicht nur sehr individuelle Dokumentationspflichten vor. Selbst die Strafen und Bußgelder bei Nichtbeachtung der Regeln weichen erheblich voneinander ab.“
Im Zweifelsfall müssen deutsche Unternehmen bei einer Betriebsprüfung noch nach Jahren damit rechnen, dass im Hinblick bspw. auf den Unternehmernachweis ein Gutteil ihrer Unterlagen den strengen Vorschriften nicht Stand hält. In der Folge drohen empfindliche Nachzahlungen in Höhe der Umsatzsteuer auf das betroffene Geschäft zuzüglich Zinsen. Deshalb hat die WTS konkret für dieses deutsche Spezifikum ein Beratungstool entwickelt, das Vertrauensschutz bei der Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bietet. Damit wird softwaregestützt für die komplette Kundendatenbank eines Unternehmens der schriftliche qualifizierte Nachweis eingeholt.
Zu den kniffligen Fragen des Mehrwertsteuerpakets gehört auch die Abgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Sollte ein deutsches Unternehmen einen Auftrag aus dem Ausland erhalten, jedoch die sonstige Leistung an die deutsche Betriebsstätte seines ausländischen Kunden erbringen, stellt sich die Frage, wo der entsprechende Umsatz zu besteuern ist? Auch die ordnungsmäßige Deklaration eines Umsatzes in zeitlicher Hinsicht ist zum Teil schwer umsetzbar. Führt ein französischer Unternehmer im Februar 2010 eine sonstige Leistung an einen deutschen Unternehmer aus, so hat der Leistungsempfänger in Deutschland diesen Umsatz (bereits) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Februar 2010 zu erfassen, selbst wenn er die korrespondierende Rechnung bspw. erst im April 2010 von seinem französischen Vertragspartner erhält und damit ggf. den genauen Zahlungsbetrag noch gar nicht kennt.
Die WTS-Tagung gibt Unternehmen und Investoren die Möglichkeit, lokale Probleme und Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit herausragenden Spezialisten im Bereich der Umsatzsteuer zu diskutieren. Im Fokus stehen konkrete Fälle aus der Praxis wie bspw. die lokalen Meldepflichten, die Gestaltung der Rechnungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder aber auch der Einsatz von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
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Informationen zum World Tax Service WTS
Der World Tax Service WTS ist mit mehr als 400 Mitarbeitern an sechs inländischen Standorten und fünf Tochtergesellschaften in China, Indien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz eine der größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands. Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist die Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung. Die WTS ist mit ihren Partnern in 92 Ländern der Erde aktiv und setzt sich sowohl durch ihre Mitgliedschaft im Steuerausschuss des BDI als auch durch die Vernetzung mit den deutschen und europäischen Finanzbehörden aktiv dafür ein, grenzüberschreitende Tätigkeiten ihrer Mandanten zu vereinfachen.
Mehr Informationen: www.wts.de