Vererben von Vermögen im Ausland
Besonders kompliziert ist die Gestaltung von Testamenten bzw. Erbverträgen von in Deutschland lebenden Ausländern sowie von Personen, die über Vermögen im Ausland verfügen. Hier ist zunächst zu prüfen, ob im Erbfall deutsches oder ausländisches Recht Anwendung finden würde.
Ist im Erbfall auf den gesamten oder auf einen Teil des Nachlasses (z.B.: im Ausland belegener Grundbesitz) ausländisches Recht anwendbar, stellt sich weiter die Frage, ob die aus dem deutschen Recht bekannten Gestaltungsmöglichkeiten im Ausland anerkannt werden. So gibt es z.B. viele ausländische Rechtsordnungen, nach denen gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Anordnungen der Vor- und Nacherbfolge oder Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtverträge unzulässig sind.
Vererben von Auslandsimmobilien
Auslandsimmobilien lösen im Fall einer Erbschaft oder Schenkung Erbschaftsteuer aus. Hierbei besteht die Gefahr, dass nach ausländischem Recht eine wesentlich höhere Erbschaftsteuer anfällt als nach deutschem Recht.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de