„Vergnügungssteuer“ auf Solarien in Essen
Stadt Essen will das Sonnen besteuern – Sondersteuer für Solarien in Rechtfertigungsnöten
Besonders erfinderisch bei der Suche nach Einnahmequellen zum Stopfen der Löcher im Stadtsäckel erweisen sich die Politiker der Stadt Essen. Neben anderen merkwürdigen Bagatellsteuern hat der Rat der Stadt jetzt eine „Vergnügungssteuer“ auf Solarien verabschiedet.
Jedes kommerziell betriebene Solarium soll ab kommendem Jahr mit 20 Euro pro Monat belegt werden. Ein Sonnenstudio mit 10 Geräten müsste also 2.400 Euro pro Jahr zusätzlich zu den üblichen Steuern und Abgaben an die Stadt abführen. Die Stadt erhofft sich Einnahmen von 150.000 Euro pro Jahr aus dieser „Vergnügungssteuer“.
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Dass sich eine solche Bagatellsteuer jemals für die Stadt rechnen könnte, ist wenig wahrscheinlich:
• Die erwartete Summe aus dieser Sondersteuer wird zu wesentlichen Teilen durch den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand aufgezehrt werden.
• Eine „Vergnügungssteuer“ kann nur auf den „Verbrauch“ nicht auf die Geräte erhoben werden. Hier wird sicher ein juristisches Nachspiel folgen.
• Die notwendige Erhebung der Geräteanzahl ist darüber hinaus von der Kooperation der Solarienbetreiber abhängig. Kein Sonnenstudiobesitzer ist gezwungen, den städtischen Beamten die Zählung der Geräte im Studio zu gestatten.
• Von den etwa 50 Sonnenstudios in Essen und von den darüber hinaus in Fitnessstudios, Hotels, Saunen, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen betriebenen Solarien werden derzeit viele, wenn nicht die meisten, an der Grenze der Rentabilität betrieben oder sind gar Zuschussbetriebe. Die städtische Abgabe wird viele Betreiber dazu bringen, die Geräte abzuschalten. Die erzielbaren Einnahmen werden dadurch voraussichtlich mehr als halbiert – ein „Vergnügen“ ist diese Steuer dann nicht einmal mehr für den Stadtkämmerer.
• Gleichzeitig bedeutet dieser Solarienschwund einen massiven Personalabbau vor allem in den betroffenen Sonnenstudios – und wiederum Steuereinbußen, wenn auch nicht direkt auf kommunaler Ebene, und zusätzliche Sozial- und Versorgungsleistungen.
Folglich wird diese „Solariensteuer“ neben Verwaltungsmühen und juristischem Ärger der Stadt voraussichtlich auch noch ein finanzielles Defizit bescheren.
Nun mag der Griff in die Taschen von Klein- und Kleinstbetrieben ja noch bei der offensichtlich verzweifelten Finanzlage der Stadt verständlich sein, die dazu nachgereichten Begründungen aber sind so absurd, dass die notwendige Zustimmung des Innenministers bezweifelt werden muss:
Wie die Stadt in einer Sendung des WDR verlauten liess, soll die Steuer – wenn schon nicht der Mittelbeschaffung – dem Gesundheitsschutz der Bürger dienen.
Da Solarien laut WHO krebserregend seien, müsste die Stadt auf diesem Wege die Anzahl der Solarien und damit die Bedrohung der Essener Bürger durch künstliche Sonnenstrahlen so klein wie möglich halten. Den Widerspruch zu den vorgelegten Einnahmezahlen scheint der Beamte nicht bemerkt zu haben.
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Diese Begründung ist doppelt falsch und beruht auf unzureichenden Informationen in der Essener Stadtverwaltung:
• Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege dafür, dass die moderate und kontrollierte Nutzung von Solarien gesundheitsschädlich sein könnte. Schädlich ist lediglich der Missbrauch, was ja für viele „Vergnügen“ gilt. In Qualitäts-Sonnenstudios, wie sie etwa vom Branchenverband Photomed gefordert und gefördert werden, und mit modernen, normgerechten Geräten kann es einen solchen Missbrauch nicht geben.
• Es gibt aber jährlich tausende von wissenschaftlichen Studien, die die positiven Gesundheitswirkungen der im Solarium verabreichten UV-Strahlen belegen. Vor allem – aber keineswegs nur – durch die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D, des Sonnenschein-Hormons, über die UVB-Strahlen auf der Haut, wird einigen der verbreitetsten chronischen Krankheiten wie Osteoporose, Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall, Depression, vielen Krebsarten und Autoimmunerkrankungen vorgebeugt.
Die WHO, auf die sich der Kämmerer bezieht, hat selbst eine Studie in Auftrag gegeben, die das Verhältnis von möglichen Schäden zum erzielbaren Nutzen der UV-Strahlen (gemessen in entgangenen Lebensjahren) auf 1 : 2.000 bezifferte.
Danach dient die neue „Vergüngungssteuer“ nicht dem Gesundheitsschutz der Essener Bürger sondern im Gegenteil, sie beraubt viele Bürger einer Möglichkeit, sich gesundheitswirksam im Solarium zu „vergnügen“.
• Die zitierte Einordnung der Solarien als krebserregend durch die WHO, dessen wissenschaftliche Begründung von vielen Experten kritisiert wird, sagt in Wirklichkeit nichts aus über das Ausmaß der vermuteten Krebserregung. Das Solarium steht in dieser WHO-Liste zusammen etwa mit Rotwein und gesalzenem Fisch – und der Natursonne, die dort schon einigermaßen unbemerkt seit vielen Jahren aufgelistet ist.