Verlagerung von Kapitaleinkünften auf die Kinder oder Enkel
Durch die Verlagerung von Kapitaleinkünften auf ihre Kinder oder Enkel können Sie die steuerliche Belastung vermindern.
Trotz Abgeltungsteuer bleibt die Verlagerung von Kapitaleinkünften auf Ihre Kinder interessant. Nutzen Sie die Sparerfreibeträge ihrer Kinder und Enkel . Auch ein Kind hat selbstverständlich ein nicht steuerbares Existenzminimum. Nutzen Sie hier die Möglichkeiten der Nichtveranlagungsbescheinigung.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de