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Verlustübernahme beim sogenannten Mantelkauf (Musterverfahren)



Ein vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstütztes Musterverfahren zur Frage der Verlustübernahme beim sogenannten Mantelkauf ist auf dem Weg nach Karlsruhe. „Wieder einmal hatte der BdSt das richtige Gespür für eine verfassungsrechtlich bedenkliche Steuerrechtsänderung“, sagt Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt.


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Das Finanzgericht Hamburg hat in einem umfangreichen Beschluss die Vorschrift des § 8c KStG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Damit ist das Gericht der Auffassung der Musterklägerin gefolgt.

Hintergrund des Verfahrens ist die Frage, ob ein Gesellschafterwechsel bei einer Kapitalgesellschaft dazu führen darf, dass Verluste aus der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft verlorengehen und daher für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber witterte hier einen missbräuchlichen „Verlusthandel“. Weil es für Erwerber eines Unternehmens oder Unternehmensteiles interessant sein könnte, solche Verlustvorträge zu übernehmen und mit eigenen Gewinnen steuermindernd zu verrechnen, schränkte der Gesetzgeber die Verlustübernahme ein. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass die Gesellschaft Gewinne versteuern musste, obwohl in den Vorjahren Verluste erwirtschaftet wurden. Die Verluste wurden von der Finanzverwaltung nicht in voller Höhe berücksichtigt, weil einer der Gesellschafter aus persönlichen Gründen seinen Gesellschaftsanteil veräußert hatte. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, entschied das FG Hamburg und folgte damit der Argumentation der Musterklägerin.

Für betroffene Steuerzahler ist der Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht eine große Chance. Viele Unternehmen hatten nämlich gegen die Anwendung der Regelung des § 8c KStG Einspruch oder Klage eingelegt. Der Ausgang des Verfahrens darf mit Spannung erwartet werden, denn es geht um nicht unerhebliche Verluste, die bei einem positiven Urteil steuermindernd verrechnet werden könnten.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0



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