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Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus



In einem teilweise selbstgenutzten und teilweise zur Vermietung genutzten Gebäude sind sämtliche der vermieteten Wohnung konkret zuzuordnenden Reparaturkosten als Werbungskosten sofort abziehbar.


Ausgaben für Reparaturen, die das ganze Haus betreffen, können nur anteilig berücksichtigt werden. Maßstab für die Aufteilung ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn- bzw. Nutzflächen des Gebäudes zu den vermieteten Flächen. Achten Sie für dem Werbungskostenabzug besonders auf die zutreffende Zuordnung der Baukosten. Dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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