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Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer Sparzulage nutzen



Wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen jährlich unter 20.000 € (Grenze ab 2009) bleiben, können Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 € jährlich erhalten, sofern Sie 400 € im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.



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Auch wenn diese Einkommensgrenze optisch gering erscheint, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Die Mittel können Sie als Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann sie laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt extra auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, sofern die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Genuss- Scheine, Aktienfonds oder GmbH-Anteile angelegt werden.
Der Satz für VL ist von 18 % auf 20 % und die Einkommensgrenze für die Förderung von 17.900 € auf 20.000 € gestiegen.


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