Versicherungen und Vorsorge von der Steuer absetzen
Swiss Life Vorsorge-Know-how: Wie Berufstätige und Rentner steuerlich vom Alterseinkünftegesetz profitieren
München (ots) – Berufstätige können Geld, das sie in Versicherungen und Vorsorge investieren, von der Steuer absetzen. Damit werden die Beitragszahler entlastet, um einen finanziellen Spielraum für eine freiwillige, zusätzliche Altersvorsorge zu haben.
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Im Gegenzug müssen Rentner sowie Pensionäre ihre Alterseinkünfte grundsätzlich versteuern und eventuell sogar Geld an den Fiskus abführen. Welches Vorsorgeprodukt wie gefördert bzw. besteuert wird, hängt also davon ab, welcher Kategorie es der Gesetzgeber zuordnet. Bei der Altersvorsorge sollte man deswegen unbedingt auch auf steuerliche Aspekte achten. Im Beitrag „Alterseinkünfte und Steuern“ erläutert Swiss Life unter www.swisslife.de/alterseinkuenfte das Alterseinkünftegesetz. Teil 1 vom Februar beschäftigt sich mit den finanziellen Auswirkungen bei Arbeitnehmern. Im März folgt der 2. Teil mit Hinweisen und Tipps für Rentner.
Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung, Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung? Mit der Entscheidung für eine bestimmte Art der Altersvorsorge beeinflusst ein Arbeitnehmer bereits, welchen Anteil seiner Versicherungsleistungen er als Rentner später versteuern muss. Denn je nach Vorsorgevariante gelten unterschiedliche Steuervorschriften. Für wen welche Vorsorge am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal sagen, das hängt von den individuellen Anforderungen und Plänen ab. Wer beispielsweise die Vorteile einer Lebensversicherung mit den Renditechancen einer Fondsanlage kombinieren will, sollte sich über fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen eingehender informieren. Außerdem müssen Arbeitnehmer, die bereits in zehn oder zwölf Jahren aus dem Berufsleben aussteigen wollen, andere Aspekte beachten als Berufseinsteiger. Welche Vorsorgelösung wie gefördert bzw. besteuert wird und was es zu beachten gilt, erklärt Swiss Life jeweils im Thema des Monats Februar und März unter www.swisslife.de/vorsorge .
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Swiss Life
Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 – 13 43
E-Mail: karin.stadler@swisslife.de