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Victory Medienfonds: Steuernachzahlungen drohen



Können Anleger der Victory Medienfonds Schadensersatzansprüche als Folge des Strafprozesses vor dem LG Augsburg gegen den Initiator, Herrn Franz Landerer, geltend machen? Mit dieser Frage wird derzeit der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kontaktiert. Hintergrund ist die Anklageerhebung vor dem LG Augsburg, wirft dort die Staatsanwaltschaft dem Initiator Franz Landerer vor, u.a. unberechtigt Versicherungsprämien kassiert, Gelder zwischen einzelnen Medienfonds verschoben und Lizenzeinnahmen an Anleger ausgeschüttet zu haben, obwohl diese Investoren anderer Filmfonds zugestanden hätten. Darüber hinaus wird ihm von der Staatsanwaltschaft Augsburg vorgeworfen, Steuerhinterziehung begangen zu haben.

„Die Staatsanwaltschaft Augsburg zweifelt die sogenannte „Herstellereigenschaft“ an machen Filmen an, da diese Filme von Dritten gekauft worden seien. Nur aufgrund der Herstellereigenschaft konnte aber die Fondsgesellschaft Verluste in voller Höhe geltend machen, obwohl diese über Jahre hinweg abgeschrieben werden mussten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass – sollte die Herstellereigenschaft nun nachträglich aberkannt werden – Anlegern erneut Steuernachzahlungen drohen. Der Prozess soll bis September diesen Jahres andauern.


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Der Fall „Victory Medienfonds“ ist damit wieder einmal ein einprägsames Beispiel, dass selbst erfolgreiche Filme und Oscars keine Garantie für ins Blaue hinein in Aussicht gestellte Renditen sind. Denn für die Anleger könnte die Beteiligung an einer Victory Medienfonds nicht nur wegen der nachträglich möglichen Aberkennung erfolgter Verlustzuweisungen, welche zu Steuernachzahlungen führen, zum finanziellen Desaster werden; rechtlich dürften sie auch mit der Frage konfrontiert werden, inwieweit möglicherweise geleistete Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.

„Betroffen ist insoweit die sogenannte „Nachhaftung“ eines Kommanditisten gemäss §§ 171 I, 172 IV HGB“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat für betroffene Anleger einen Fragebogen für Film- und Medienfondsbeteiligungen erstellt, welcher unter www.schutzverein.org jederzeit abrufbar ist. Dieser Fragebogen ermöglicht dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine grundsätzlich kostenfreien Bewertung möglicher rechtlicher Handlungsmodalitäten. Betroffenen Anlegern wird zudem empfohlen, mögliche Schadensersatzansprüche durch eine auf das Kapitalanlagegebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei – auch unter verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten – überprüfen zu lassen. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist darauf hin, dass der Verein mit Vertrauensanwälten in ganz Deutschland zusammenarbeitet, welche allesamt auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert sind.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage unter www.schutzverein.org über das Thema oder nehmen Sie direkt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.


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Quelle: openPR



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