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Vorsichtig bei der Wahl der Steuerklasse



In den letzten Wochen ist bei den meisten Bürgern die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ins Haus geflattert. Ein guter Zeitpunkt für Verheiratete, die Wahl der Lohnsteuerklasse zu überdenken – zumal der Gesetzgeber mit dem neuen Faktorverfahren ab 2010 eine weitere Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs bietet.



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Künftig können Ehepaare nicht nur zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV wählen, sondern sich einen Faktor in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Doch aufgepasst: Die geringste jährliche Steuerlast ist nicht immer die beste Wahl. Die neue Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft berechnet im Modus »Lohnsteuer-Ermäßigung 2010« automatisch, wie sich die Wahl der Steuerklasse auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld auswirkt.
In Zeiten der Wirtschaftskrise haben viele Berufstätige Angst vor Arbeitslosigkeit. Deshalb ist es für Verheiratete nicht immer sinnvoll, nur auf den gemeinsamen Lohnsteuerabzug zu schauen und diesen schon im laufenden Jahr zu minimieren. Denn das Nettogehalt des Einzelnen wird für die Berechnung von Lohnersatzleistungen heran gezogen. Eine clevere Steuerklassenwahl kann also das Arbeitslosengeld oder Elterngeld beträchtlich steigern, auch wenn dabei im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer anfällt. Während es bei den Lohnersatzleistungen keine Korrekturmöglichkeit gibt, werden Nachteile bei der Lohnsteuer spätestens bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Zuviel gezahlte Steuer erhält der Steuerzahler dann zurück.


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Wer schon jetzt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen möchte, findet auf www.steuertipps.de/lohnsteuerfreibetrag den »Lohnsteuer-Freibetrag 2010« zum kostenlosen Download (30 MB). Hier wird de Anwender auch sicher durch das neue Faktorverfahren geführt.

Herstellerinformationen:
Steuer-Spar-Erklärung 2010, UVP: 34,95 Euro, im Fach- und Einzelhandel oder unter www.steuertipps.de erhältlich.



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