Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf dem Weg



Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:


Mit dem heute in 2./3. Lesung verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Bundestag bereits 10 Wochen nach der Bundestagswahl ein erstes wichtiges steuerpolitisches Projekt der bürgerlichen Koalition von Union und FDP auf den Weg gebracht. Dies zeigt eindrucksvoll die Entschlossenheit und die Handlungsfähigkeit der neuen Koalition.

Mit diesem Gesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu werden sämtliche im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen für ein steuerliches Sofortprogramm sowie weitere zum 1. Januar 2010 vereinbarte steuerliche Maßnahmen umgesetzt.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um rd. 8,5 Mrd. EUR entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 EUR auf 8.004 EUR, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 EUR) und des Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. EUR entlastet.

Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Mit der Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 EUR auf 7.008 EUR und der Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 EUR werden Familien mit Kindern um insgesamt 4,6 Mrd. EUR entlastet. Besonders gefördert werden hier Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen; die Entlastung von 4,6 Mrd. EUR entfällt nahezu vollständig auf das Kindergeld. Auch bei der Erbschaftsteuer werden Familien weiter gezielt entlastet. Ab 2010 kommen nun auch in der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen) familiengerechte Steuersätze zur Anwendung. Die Steuersätze werden deutlich herabgesetzt und bewegen sich künftig zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %). Dies entlastet Familien um weitere 370 Mio. EUR.

Außerdem werden zugleich die Regelungen getroffen, die von der Union in der vergangen Wahlperiode stets gefordert, von unserem damaligen Koalitionspartner aber blockiert wurden. Besonders hervorzuheben sind hier die Verbesserungen bei der Nutzung von Verlusten bei Unternehmensbeteiligungen, die spürbare Entschärfung der Zinsschrankenregelung, die Abmilderung der krisenverschärfenden Besteuerung von gewinnunabhängigen Elementen bei der Gewerbesteuer oder auch die leichtere erbschaftsteuerfreie Ãœbertragung von Unternehmen auf die nächste Generation. All diese Maßnahmen stärken die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze.

Darüber hinaus stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes durch eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 %. Ebenso stärken wir auch die Märkte für reine Biokraftstoffe, indem wir auf die gesetzlich vorgesehene Reduzierung der Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff in den Jahren 2010 bis 2012 verzichten.

Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2009 vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Wachstumsbeschleunigungsgesetz dann noch in diesem Jahr rechtzeitig im Bundesgesetzblatt stehen.

CDU/CSU – Bundestagsfraktion




Kommentieren

Links: