Warnung vor einer Ausbreitung der Schwarzarbeit in Deutschland
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. warnt im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit vor einer unkontrollierbaren Ausbreitung der Schwarzarbeit in Deutschland. Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des BEBP: „Die Politik muss jetzt gegensteuern, um die Betreuungskräfte vor Ausbeutung zu schützen. Wir brauchen nicht mehr Illegalität, sondern eine klare Rechtslage, die Betroffenen und ihren Familien Sicherheit gibt.“
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Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit, die es EU-Bürgern erlaubt, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen eine Beschäftigung auszuüben wie die Angehörigen dieses Staates.
So können zum Beispiel osteuropäische Betreuungskräfte bei deutschen Pflegebedürftigen und deren Familien als Angestellte im Haushalt genehmigungsfrei beschäftigt werden. Demnach entfällt künftig die umständliche und bürokratische Einholung der Arbeitserlaubnis über die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Wenn jedoch Familien diese Kräfte einstellen, müssen sie die in Deutschland geltenden gesetzlichen Arbeitgeberpflichten einhalten. So müssen die Betreuungskräfte beispielsweise nach Tariflohn vergütet werden. Zudem stehen ihnen Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie auch alle anderen Arbeitnehmerrechte zu. Für eine umfangreiche oder gar für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann sich der Lohn schnell auf mehrere tausend Euro pro Monat summieren. Entsprechend hoch sind die damit verbundenen Steuern und Sozialabgaben. „Die Versuchung, hier mit einem pseudo-legalen Arbeitsverhältnis die hohen Abgaben zu umgehen, ist sehr hoch“, so Larisa Dauer vom BEBP. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Teil des Lohnes schwarz ausbezahlt wird, um die hohen Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerabgaben zu umgehen. Naheliegend ist zum Beispiel, dass eine Betreuungskraft offiziell mit einem Verdienst von maximal 800 € Brutto im Monat beschäftigt wird, um entsprechend geringe Abgaben zu bezahlen. Hierbei würden nicht nur die osteuropäischen Betreuungskräfte ausgebeutet und massiv unterbezahlt werden, sondern sondern sie hätten auch langfristig Nachteile, denn wer zu wenig Lohn bekommt, erhält später auch zu wenig Rente. Etwas dagegen zu unternehmen, ist für die Behörden ab dem 1. Mai fast nicht möglich. Ob die Betreuungskraft dann für 800 € im Monat bei der Familie arbeitet oder tatsächlich für mehr, ist kaum nachprüfbar.
Ziel der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ist es, gleiche Chancen für alle auf einem gemeinsamen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Gefahr zunehmender Schwarzarbeit als „Kollateralschaden“ darf die Politik dabei aber keinesfalls aus dem Auge verlieren. Experten gehen davon aus, dass 2009 Schwarzarbeit in einem Wert von 347,6 Mrd. € geleistet wurde. Das entspricht einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 13,9 Prozent. Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des Bundesverbands Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e. V.: „Anstatt im kommenden Jahr rituell die Zunahme der Schwarzarbeit zu beklagen, sollte die Politik sich schon jetzt um klare Rahmenbedingungen bemühen. Denn Pflegebedürftige und ihre Familien sind regelmäßig mit den Arbeitgeberpflichten sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich überfordert. Wichtigster Punkt ist daher die Anerkennung der unternehmerischen Selbstständigkeit in der 24-Stunden-Betreuung und eine gesetzliche Regelung, welche die Belange der Pflegebedürftigen und der Betreuungskräfte berücksichtigt. Ohne klare Regeln wird die Schwarzarbeit zunehmen.“
Der Umfang der Schwarzarbeit hatte in Deutschland zuletzt abgenommen. Jetzt besteht die Gefahr, dass sich diese positive Entwicklung wieder umkehrt.
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Quelle: openPR
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