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Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen



Werbungskosten bei längerem Leerstand
Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemühen.


Die Vermietungsanstrengungen müssen Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen durch Vermietungsanzeigen, Einschaltung von Maklern; Dokumentieren Sie alle ihre Vermietungsbemühungen lückenlos. Für diesen Fall können Sie die Verluste durch den Leerstand steuerlich geltend machen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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