Wettverbot für Hatz-IV-Empfänger
Mitteldeutsche Zeitung: Sportwetten und Hartz IV Lotto Sachsen-Anhalt hält Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für lebensfremd
Halle (ots) – Bei Lotto Sachsen-Anhalt ist die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zum Wettverbot für Hatz-IV-Empfänger mit Verwunderung aufgenommen worden.
.
Pressesprecherin Ute Semkat sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen zeitung (Freitag): „Die Entscheidung ist lebensfremd, wie soll man das Verbot, Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, denn umsetzten?“ Man könne des Menschen ihre soziale Lage weder ansehen noch sich Ausweise zeigen lassen, sagte Semkat. „Lottoverkaufsstellen sind keine Sozialpolizei.“ Aus Sicht von Lotto Sachsen-Anhalt werde mit einer solchen Entscheidung eine bestimmte Gesellschaftsschicht bevormundet und diskriminiert.
Es sei nicht auszuschließen dass es unter den Hartz-IV-Empfängern Menschen geben, die spielsuchtgefährdet sind, räumt Semkat ein. Es gebe aber bei Lotto Sachsen-Anhalt bereits Vorkehrungen. So dürfen Sportwetten nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Auffälliges Spielverhalten könnte so erkannt und die betreffenden Kunden darauf angesprochen werden. „Die Lotto-Verkäufer sind für solche Fälle geschult“, so Semkat. „Die Klage betrifft nur Westlotto“, betonte die Pressesprecherin. Für die Lottogesellschaft in Sachsen-Anhalt ändere die Entscheidung nichts.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200