Wiedererhebung der Vermögensteuer
Vermögensteuer: Das Märchen vom Halbteilungsgrundsatz
(openPR) – Zur Diskussion ueber die Wiedererhebung der Vermögenssteuer erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 steht einer Wiedererhebung der Vermoegenssteuer nicht entgegen. Das Gericht hat die seinerzeitige Fassung des Vermögenssteuergesetzes wegen einer steuerlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Vermögensarten fuer verfassungswidrig erklaert.
Der so genannte Halbteilungsgrundsatz gehört hingegen nicht zu den tragenden Gruenden der Entscheidung, auch wenn das immer wieder von interessierter Seite behauptet wird. Das Bundesfinanzministerium hat unter seinem damaligen Minister Waigel nach Abstimmung mit den Verfassungsressorts in einer schriftlichen Stellungnahme vom 7. Oktober 1996 dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschuss-Drucksache Nr. 259) auf die Frage von SPD-Abgeordneten mitgeteilt, dass die 50-Prozentgrenze derzeit grundsaetzlich kein Hindernis gegen die Aufrecht Erhaltung einer Vermögenssteuer darstellt.
Auch das Bundesverfassungsgericht wies in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass das Konzept der geltenden Vermögenssteuer den Voraussetzungen für die Erhebung einer Vermögenssteuer entspricht. Diese Aussage hat das Gericht bei Geltung eines Spitzensatzes bei der Einkommenssteuer von 53 Prozent getroffen. Umso mehr gibt es ausreichenden verfassungsrechtlichen Spielraum für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer in Ansehung der von der Regierungskoalition beschlossenen stetigen Tarifsenkungen bis hin zu einem Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent im Jahr 2005.